Eigenbedarfskündigung - Wohngemeinschaft Zimmer möbliert - Fristen und Vertrag

  • Hallo zusammen,

    ich wohne ein einer WG seit 8 Monaten und habe vor kurzem von Vermieterin ein Schreiben mit der Kündigung erhalten. Es geht um ein möbliertes Zimmer. Vertrag habe ich direkt mit der Vermieterin abgeschlossen, also nicht mit anderen Mitbewohner. Kündigungsfrist von einem (1) Monan ist im Vertrag befestigt. Der Grund für Kündigung ist, dass die Vermieterin das Zimmer für seinen Sohn und seine Freundin braucht. Der Sohn kehrt aus England zurück, da er dort studiert hat, und wird ab Anfang Mai im o.g. Zimmer wohnen. Also es geht um Kündigung wegen Eingenbedarf.

    Im Schreiben steht, dass der Vertag zum 30.04 gekündigt wird. Erhalten habe ich es erst am 12.03. Also, obwohl die Kündigungsfrist eigentlich eingehalten ist, und die Vermieterin mir rechtzeitig die Information zukommen lassen hat, habe ich schon jetzt neue Unterkunft gefunden, und wie es wahrscheinlich häufig ist, möchte bis zum 12.04 das Mietverhältnis beenden, also genau nach dem Ablauf der Kündigungsfrist (in meinem Fall 1 Monat) und natürlich die Miete für den ganzen April nicht mehr zahlen.

    Ich weiss auch, dass die Kündigung bis zum 3. Tag eines Monats Einkommen muss, damit dieser Monat in die Kündigungsfrist miteinberechnet wird, ABER ich vermute die Vermieterin wusste schon früher, das sie das Zimmer ab bestimmten Datum brauchen wird, hat aber mich absichtlich so gewitzt erst am 12.03 informiert, damit das Zimmer bis zum letzten Tag bezahlt wird.

    Und letztendlich meine Frage (Danke für Geduld :))

    Kann/darf ich zum 12.04 Mietverhältnis beenden, und die restlichen 18 Tage nicht bezahlen?

    Und wie könnte ich grundsätzlich in dem Fall meine Interesse wehren bzw. beweisen, dass die Vermieterin schon früher wusste, dass das Zimmer benötigt wird?

    Also vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

    MfG

    Dima;)

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