Belegeinsicht bei Reparatur - Instandsetzung eines WC

  • Hallo Forumsmitglieder,

    bei mir geht es um Kosten für eine Reparatur/Instandsetzung eines WC's. Ich wohne seit vielen Jahren in der gleichen Wohnung zur Miete.

    Im Dezember 2020 meldete ich bei der Hausverwaltung, dass mein WC defekt ist. Scheinbar ist die Dichtung am Abflussrohr undicht geworden. Es tröpfelte beim Spülen. Die Hausverwaltung gab grünes Licht dafür, dass eine Firma such das anschaut und den Schaden beseitigt. Als die Firma kam, hatte diese gleich ein neues WC dabei, was mich etwas stutzen ließ. Da die Hausverwaltung mir nichts von einem Austausch des WC’s sagte und mir noch in den Sinn kam, dass im Mietvertrag drin steht, dass eine Eigenbeteiligung möglich sein kann, bat ich die Firma das erst mit der Hausverwaltung zu klären, in dem diese einen Kostenvoranschlag erstellt. Ich wollte ja auch sicher gehen, dass ich nach Möglichkeit nicht auf den Kosten sitzen bleibe. Also schaute sich ein Handwerker das WC an und dann gingen die beiden Männer unverrichteter Dinge. Nun hörte ich weder etwas von der Firma noch von der Hausverwaltung. Ich informierte die Hausverwaltung davon, dass ich die Miete mindere wenn der Schaden nicht behoben werden würde. Nach nun über acht Wochen kam die Hausverwaltung auf mich zu, mit dem Vorwurf, ich hätte die Handwerker nicht in meine Wohnung eingelassen und diese hätten unverrichteter Dinge wieder gehen müssen, dadurch wäre ein finanzieller Schaden entstanden, da im Jahr 2020 noch 16% Mehrwertsteuer galten und nun 19%. Einen Kostenvoranschlag wolle man nicht erstellen lassen, mich ginge das auch nichts an. Ich hätte kein Recht dazu zu erfahren wie hoch hier die Kosten wären. Ich habe mich nun an die Firma gewandt. Diese hat mir zumindest den Preis genannt, verweigert aber auch einen Kostenvoranschlag. Das Vertragsverhältnis würde zwischen denen und der Hausverwaltung bestehen und ich hätte kein Recht dazu einen Kostenvoranschlag zu erhalten. Was ich auch heraus bekam war, dass angeblich die komplette WC-Anlage ausgetaucht werden sollte. Mir war ja nur bekannt, dass die Handwerker nach dem WC schauen sollen, also es sich erst einmal anschauen sollen und dann den Schaden beheben. Woher sollte die Firma denn wissen ohne vorher zu schauen, dass die komplette WC-Anlage ausgetauscht werden muss. Von einem Komplettaustausch war vorab keine Rede. Was ich auch etwas eigenartig finde ist, dass die Hausverwaltung ohne vorab Preise zu vergleichen auf die Idee kommt das ihr ein finanzieller Schaden entstanden ist. Genau genommen ist ja noch gar kein Schaden entstanden. Die steuerliche Differenz könnte man ausgleichen. Vielleicht macht es eine andere Firma ja günstiger.

    Habe ich ein Anrecht darauf zu erfahren wie hoch die Kosten sind, bzw. auf eine Vorkalkulation im Sinne der Belegeinsicht?

    Bin ich zur Schadensregulierung verpflichtet?

    Viele Grüße

  • Habe ich ein Anrecht darauf zu erfahren wie hoch die Kosten sind, bzw. auf eine Vorkalkulation im Sinne der Belegeinsicht?

    Grundsätzlich nicht. Du hast nur einen Anspruch auf die Rechnung, wenn du diese selbst zahlen musst. Unwahrscheinlich dass das hier der Fall wäre, da ein kompletter Austausch die Summe der Kleinreparatur wohl übersteigen wird und somit nicht von dir zu tragen ist.

    Du durftest die Arbeiten durch die Firma nicht untersagen. Der Mangel sollte entsprechend behoben werden müssen.

    Die Mehrkosten die dadurch jetzt entstanden sind, können durchaus von dir zu tragen sein. Das müsste man aber genauer anschauen. Grundsätzlich sind die Vermieter auch nicht dazu verpflichtet eine billigere Firma zu suchen, um den Schaden zu kompensieren. Zwar gibt es eine Schadensminderungspflicht, aber die sollte hier keine Rolle spielen.

    Bin ich zur Schadensregulierung verpflichtet?

    Auszuschließen ist das nicht.

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