Fristlose Kündigung und Schadenersatz

  • Hallo,

    ich habe folgenden, hypothetischen Fall:

    Die Wohnung weist seit einem Jahr feuchte Stellen auf, die zudem stark schimmeln. Der Mieter hat den Vermieter 5mal schriftlich zum Thema kontaktiert und um Beseitigung gebeten.

    Ein durch den Vermieter bestellter Gutachter hat dem Mieter mündlich mitgeteilt, dass das Problem an der fehlerhaften Isolierung liegt.

    Mieter ist chronisch Krank, Lungenerkrankung inkl. Lungenoberlappenresektion und unter anderem COPD. Zudem muss der Mieter regelmäßig Immunsupresiva einnehmen und ist seit 5 Monaten an einem Infekt der Atemwege mit Fieber erkrankt. Die behandelnden Ärzte halten einen Zusammenhang mit der feuchten Wohnung für sehr wahrscheinlich.

    Nun meine Frage:

    Wäre der Mieter zur fristlosen Kündigung unter Geltendmachung von Schadenersatz für Umzugskosten berechtigt?

    Vielen Dank.

  • Wäre der Mieter zur fristlosen Kündigung unter Geltendmachung von Schadenersatz für Umzugskosten berechtigt?

    Das ist aus der Ferne überhaupt nicht einschätzbar. Hierbei würde es u.a. einen Nachweis des Gesundheitsamtes über eine Unbewohnbarkeit der Wohnung benötigen.

    Sobald so ein Dokument vorliegt, ab damit zum Fachanwalt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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