Vermieter verklagt Lebensgefärtin wegen Räumung der Wohnung - Prozeßkosten - Vorgehen

  • Hallo

    Der Vermieter hat mich vor geraumer Zeit wegen Eigenbedarfs gekündigt.

    Den Eingenbedarf fechte ich an da er m.E. vorgeschoben ist.

    Ich lebe seit eingen Jahren mit meiner Lebensgefärtin in der Mietswohnung. Ich bin immer noch als einziger Mieter aufgeführt und habe dem Vermieter mitgeteilt, dass diese nun hier wohnt.

    Nun hat diese ebenfalls ein Schreiben vom Gericht erhalten ... Sie wird nun vom Vermieter auch als "Nebenbeklagte" eben so wie ich aufgefordert die Wohnung zu räumen.

    Nun habe ich in einem kurzen Gespräch mit der Sekretärin des Mieterverein erfahren dass:

    1. Meine Lebensgefärtin nicht so wie ich in der Gruppenrechsschutzversicherung des Mietervereins versichert ist aber...

    2. Aus der Schußlinie genommen werden kann so dass das dann weiter über mich läuft.

    Das ist zum Glück schon mal beruhigen für sie .... der Termin in dem ich näheres mit dem Anwalt klären kann ist erst in einigen Wochen - daher meine Fragen um die Nerven zu beruhigen.

    A. Wie verhält es sich da mit den Prozeßkosten: Kann das dann so gedreht werden dass die dann doch ganz über mich (bzw die Gruppenrechtsschutzversicherung) laufen und nichts an ihr hängen bleibt?

    B. Was könnte sich der Vermieter wohl von der Aktion erwarten?

    Meine Lebenpartnerin verängstingen und uns so rauseklen?

    Sie als mögliche Zeugin ruhigstellen da Sie dann ja selber beklagt ist? Ist eine Zeugenaussagen von Ihr dann noch möglich? (Wir sind nicht verheiratet)

    Den Prozeß herauszögern?

    Oder ist das einfach üblich dass man da so macht?

    Wie sollte sich nun meine Lebensgefärtin verhalten damit sie bzw wir A) auf möglichst wenig Gerichskosten sitzen beleiben und B) Sie eben aus der Schßlinie gerät - Sie hat nämlich nicht die Zeit und die Nerven sich auch noch damit zu beschäftigen und möchte das weiter über mich regeln?

    Vielen Dank schon mal!

  • Oder ist das einfach üblich dass man da so macht?

    Das ist nicht nur üblich, sondern notwendig. Der Räumungstitel bezieht sich nur auf Personen und nicht etwa auf die Wohnung. Ein Titel gegen dich bringt nichts, da deine Frau dann davon nicht betroffen wäre. Sie wird auch nicht Nebenbeklagte, sondern sie ist ganz normal Beklagte.

    Zu den Prozesskosten kann man noch nichts sagen, da der Ausgang ungewiss ist.

  • Sie als mögliche Zeugin ruhigstellen da Sie dann ja selber beklagt ist? Ist eine Zeugenaussagen von Ihr dann noch möglich?

    Die Frage hatte ich überlesen.

    Nein, eine Zeugenaussage von Parteien sind nicht möglich. Daher kann Sie keine Zeugin sein. Aber wie gesagt, das ist keine Prozesstaktik oder ähnliches, sondern gesetzlich notwendig.

    Bezüglich der Gerichtskosten lässt sich noch sagen, dass sich diese nicht erhöhen, selbst wenn wenn 5 Untermieter vorhanden wäre. Inwieweit das für die Anwaltskosten gilt müsste man genauer prüfen, dürfte sich aber auch nicht erhöhen.

  • Vielen Dank für den kompetenten Rat ....

    Nun ja - zwei Juristen drei Meinungen :)

    Mein Anwalt meinte die könne aussagen da wir ja nicht verheiratet sind ... und damal war eigentlich schon absehbar dass es zu einer solchen Klage kommt.

    Wegen der Kosten:

    Es war so dass ich den Vermieter erst mal auf die Durchführung von Renovierunsarbeiten verklagt habe, nachdem er das abgeleht hatte.

    Der hat dann mit einer Eigenbedarfskündigung und einer Gegenklage reagiert um uns rauszubekommen - Wir hätten nun kein recht mehr dort zu wohnen und somit auch keinen Anspruch auf die Renovierung.

    Mein Anwalt meinte erst die Gruppenrechtsschutzversicherung des Mietervereins würde diesen Prozess und Anwaltskosten für die erste und zweite Instanz voll übernehmen....

    Nun kommt die Klage auf meine Lebensgefährtin und es heißt die sei nicht versichert aber man könne die aus der Schußlinie nehmen (zumindest was die Durchführung des Verfahrens angeht)

    Nun mal gesetzen Falles ich würde den Prozess verlieren. Würden dann die Kosten 50% zu 50% auf mich und meine Partnerin aufgeteilt werden?

    Das würde dann bedeuten dass meine Partnerin bzwi wir entgegen der Zusicherung des Anwaltes doch auf 50% der Kosten sitzen bleiben würden oder würde sich das dann anders verteilen und der größere Teil dann doch auf mich fallen und folglich von der Versicherung übernommen werden?

    Vielen Dank schon mal

  • Dazu kann man nichts sagen, da man nicht weiß wie genau die rechtliche Situation ist. Man bräuchte die Klagebegründung und ggfs. die Klageerweiterung dann.

    Daher halte dich an deinen Anwalt und frage da nach.

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