Hallo
Der Vermieter hat mich vor geraumer Zeit wegen Eigenbedarfs gekündigt.
Den Eingenbedarf fechte ich an da er m.E. vorgeschoben ist.
Ich lebe seit eingen Jahren mit meiner Lebensgefärtin in der Mietswohnung. Ich bin immer noch als einziger Mieter aufgeführt und habe dem Vermieter mitgeteilt, dass diese nun hier wohnt.
Nun hat diese ebenfalls ein Schreiben vom Gericht erhalten ... Sie wird nun vom Vermieter auch als "Nebenbeklagte" eben so wie ich aufgefordert die Wohnung zu räumen.
Nun habe ich in einem kurzen Gespräch mit der Sekretärin des Mieterverein erfahren dass:
1. Meine Lebensgefärtin nicht so wie ich in der Gruppenrechsschutzversicherung des Mietervereins versichert ist aber...
2. Aus der Schußlinie genommen werden kann so dass das dann weiter über mich läuft.
Das ist zum Glück schon mal beruhigen für sie .... der Termin in dem ich näheres mit dem Anwalt klären kann ist erst in einigen Wochen - daher meine Fragen um die Nerven zu beruhigen.
A. Wie verhält es sich da mit den Prozeßkosten: Kann das dann so gedreht werden dass die dann doch ganz über mich (bzw die Gruppenrechtsschutzversicherung) laufen und nichts an ihr hängen bleibt?
B. Was könnte sich der Vermieter wohl von der Aktion erwarten?
Meine Lebenpartnerin verängstingen und uns so rauseklen?
Sie als mögliche Zeugin ruhigstellen da Sie dann ja selber beklagt ist? Ist eine Zeugenaussagen von Ihr dann noch möglich? (Wir sind nicht verheiratet)
Den Prozeß herauszögern?
Oder ist das einfach üblich dass man da so macht?
Wie sollte sich nun meine Lebensgefärtin verhalten damit sie bzw wir A) auf möglichst wenig Gerichskosten sitzen beleiben und B) Sie eben aus der Schßlinie gerät - Sie hat nämlich nicht die Zeit und die Nerven sich auch noch damit zu beschäftigen und möchte das weiter über mich regeln?
Vielen Dank schon mal!