Unstimmigkeiten bei der Schlüsselübergabe

  • Vor Kurzem sind wir aus unserer Wohnung ausgezogen und seither gibt es nur Probleme mit dem Vermieter.

    Kann der Vermieter das Kautionssparbuch einbehalten wenn wir als Mieter uns korrekt verhalten haben und die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wollte?? Der Vermieter hat bei der Schlüsselübergabe Vorwände gesucht um die Schlüsselübergabe zu verhindern. Laut Aussage des Vermieters ist die Wohnung nicht sauber genug, obwohl im Mietvertrag steht, dass die Wohnung besenrein zu übergeben ist. Weiter bemängelt der Vermieter, dass Schimmel nicht von uns als Mieter entfernt wurde. Laut aktuellem Urteil des Amtsgerichts Berlin, ist der Mieter nicht für die Beseitigung von Schimmel verantwortlich. Ist das richtig?? Dieser ganze Streit basiert darauf, dass der Vermieter Hausfriedensbruch begangen hat, indem er unangemeldet und ohne sich bemerkbar zu machen in die Wohnung eingedrungen ist. Dies wurde bislang noch nicht bei der Polizei angezeigt. Der Vermieter hat aufgrund der, laut ihm, nicht gereinigten Wohnung eine Putzfrau engagiert und verlangt nun knapp 100 € die er vom Kautionssparbuch sofort abziehen will. Wir als Mieter haben die Wohnung aus Kulanz gestrichen, obwohl dies nicht im Mietvertrag festgehalten wurde. Jetzt behauptet der Vermieter 3 Tage nach der ersten Besichtigung, dass die Wohnung nicht ordnungsgemäß gestrichen wurde und daher einen Maler beauftragt werden muss. Diese Kosten will er natürlich auch vom Kautionssparbuch einbehalten, sodass er von ursprünglich auf dem Sparbuch eingezahlten 700 € für Schönheitsreparaturen 350 € einbehalten will. Ist das rechtens??
    Heute soll sich erneut mit dem Vermieter zur Schüsselübergaben getroffen werden. Er will dieses Geld sofort einbehalten und wenn wir als Mieter nicht damit einverstanden sind, droht er das Sparbuch zu behalten. Wie sollen wir uns verhalten und was können wir tun?? Ist es ratsam die Polizei zu verständigen??

    :mad::mad::mad::mad:

  • Wenn im Mietvertrag besenrein steht ist das auch so.
    Wenn der Vermieter geputzt haben möchte, ist das seine Sache.

    Von einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch würde ich aber nur Gebrauch machen, wenn sich der Vermieter weiterhin zickig stellt und Ihnen die Putzkosten berechnen will.


  • Weiter bemängelt der Vermieter, dass Schimmel nicht von uns als Mieter entfernt wurde. Laut aktuellem Urteil des Amtsgerichts Berlin, ist der Mieter nicht für die Beseitigung von Schimmel verantwortlich. Ist das richtig??

    Das Amtsgericht Berlin ?? (welches Amtsgericht? Es gibt in Berlin 11 davon) wird solch ein Urteil nicht gefällt haben, denn für die Beseitigung des Schimmels ist der verantwortlich, der ihn verursacht hat.

    Dieser ganze Streit basiert darauf, dass der Vermieter Hausfriedensbruch begangen hat, indem er unangemeldet und ohne sich bemerkbar zu machen in die Wohnung eingedrungen ist. Dies wurde bislang noch nicht bei der Polizei angezeigt.

    Ob diese Anzeige jetzt noch Sinn macht, wage ich zu bezweifeln.

    Der Vermieter hat aufgrund der, laut ihm, nicht gereinigten Wohnung eine Putzfrau engagiert und verlangt nun knapp 100 € die er vom Kautionssparbuch sofort abziehen will. Wir als Mieter haben die Wohnung aus Kulanz gestrichen, obwohl dies nicht im Mietvertrag festgehalten wurde. Jetzt behauptet der Vermieter 3 Tage nach der ersten Besichtigung, dass die Wohnung nicht ordnungsgemäß gestrichen wurde und daher einen Maler beauftragt werden muss. Diese Kosten will er natürlich auch vom Kautionssparbuch einbehalten, sodass er von ursprünglich auf dem Sparbuch eingezahlten 700 € für Schönheitsreparaturen 350 € einbehalten will. Ist das rechtens??

    Natürlich nicht! Wenn Sie nicht streichen mussten, es aber trotzdem getan haben, dann steht Ihnen sogar eine Aufwandsentschädigung zu. Lesen Sie hier: Google

    Heute soll sich erneut mit dem Vermieter zur Schüsselübergaben getroffen werden. Er will dieses Geld sofort einbehalten und wenn wir als Mieter nicht damit einverstanden sind, droht er das Sparbuch zu behalten. Wie sollen wir uns verhalten und was können wir tun?? Ist es ratsam die Polizei zu verständigen??

    Da hat die Polizei nichts mit zu tun, das ist einzig eine Sache zwischen Ihnen und dem Vermieter, also Zivilrecht. Machen Sie so viele Fotos von der Wohnung wie möglich (aber nicht mit dem Handy), fertigen Sie ein Übergabeprotokoll an und lesen sich die Infos im nächsten Link durch:

    Rückzahlung der Mieterkaution

    Mietrecht: Beendigung des Mietverhältnisses

    Mietrecht: Übergabeprotokoll - Beweiswirkung

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