eigenmächtig mehr bezahlt - Differenz findet keine Berücksichtigung in Betriebskostenabrechnung

  • Guten Tag zusammen,

    ich habe bisher in meiner Wohnung immer etwas mehr gezahlt als ich musste. Ich hätte 647,56€ monatlich zahlen müssen (Grundmiete 479,56€ + Vergütungen 50€ + 118€ Betriebskostenvorauszahlung) , habe aber (um böse Überraschungen zu vermeiden) 680€ jeden Monat gezahlt.

    Nun habe ich in meiner Betriebskostenabrechnung folgenden Satz gelesen: "Ausgewiesen sind die mit Ihnen vereinbarten Vorauszahlungen (Sollzahlungen). Eventuelle Differenzen zwischen diesen Sollzahlungen und den tatsächlich von Ihnen geleisteten Vorauszahlungen bleiben für die vorliegende Betriebskostenabrechnung unberücksichtigt."

    Was bedeutet das? Was ist mit der, von mir freiwillig bezahlten, Differenz von 32,44€?

  • Was ist mit der, von mir freiwillig bezahlten, Differenz von 32,44€?

    Die hast du ohne Rechtsgrund im juristischen Sinne bezahlt und musst diese eigenständig geltend machen um diese zurück zu erhalten. Das würde aber auch über eine Aufrechnung gehen, also der Verrechnung mit der Miete, soweit dies nicht im Vertrag begrenzt worden ist.

    Eine eigenmächtige Anpassung ist nur unter den Voraussetzungen des § 560 BGB möglich.

  • Gibt es dafür eine Frist um diese Überzahlung geltend zu machen?

    Das dürfte die allgemeine Verjährung sein, also 3 Jahre.

    Du solltest dem Vermieter das zunächst schildern und schauen wie er reagiert und dann weiter schauen.

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