Mietvertrag unterschreiben - Vollmacht des Vermieters

  • Servus,

    ich unterschreibe am Freitag meinen Mietvertrag für eine neue Wohnung.

    Leider ist der Vermieter krank geworden und wird daher nicht selbst zum Unterschreiben des Mietvertrages kommen können. Das wird ein Mitarbeiter von ihm übernehmen. Außerdem soll ich gleich die Kaution in bar mitbringen, die dann per Quittung bestätigt wird.

    Muss ich sowohl beim Mietvertrag selbst als auch bei der Quittung etwas beachten? Zum Beispiel, dass eine Vollmacht vorhanden oder ähnliches? Oder kann mir das als Mieter egal sein?

    Vielen Dank schon mal.

    Grüße

    Anton

  • Solange der Vermieter auch im Mietvertrag als Vermieter aufgeführt ist, ist das in Ordnung. Du könntest die Vorlage einer Vollmacht verlangen, ist aber wahrscheinlich überflüssig, da dass dir eh schon angekündigt worden ist.

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