Untermieter Hauptmietvertrag übernehmen

  • Hallo,

    Ich versuche das Problem so kurz wie möglich zu umreißen.
    Ich wohne in einer Wg, meine Mitbewohnerin ist Hauptmieterin und hat jetzt die Wohnung gekündigt. Ich wollte den Mietvertrag übernehmen und hatte mich als Anweterin eintragen lassen. Ich weiß, dass es vermutlich besser gewesen wäre den Hauptmietvertrag vor der Kündigung zu ändern, aber beim letzten Hauptmietvertragwechsel in dieser Wg hatte das auch unproblematisch funktioniert da war jedoch auch noch ein persönliches Gespräch vor Ort möglich.
    Nun habe ich mit der Wohnungsgesellschaft telefoniert und diese haben mir vermittelt, dass die Wohnung erst an den Interessentenpool gegeben werden muss, wenn einer dieser Interessenten zusagen würde, wären ich und mein Mitbewohner damit raus. Letztes Mal war es wie gesagt unproblematisch möglich zu wechseln, deshalb sind wir davon ausgegangen, dass dies wieder der Fall sein wird. (Naiv ich weiß). Jetzt bin ich ziemlich verzweifeln, weil ich dann ziemlich kurzfristig ausziehen müsste. Ich verstehe nicht warum ich nicht als Hauptmieterin in Frage komme bzw. wieso das Angebot zuerst anderen unterbreitet wird obwohl ich als Interessentin eingetragen bin. Einer Mieterhöhung wäre ja auch so möglich.
    Mit Corona sind zusätzlich Besichtigungstermine schwer, was die Situation zusätzlich verschärft.
    Könnt ihr mir einen Rat geben soll ich mich noch einmal an die Wohnungsgesellschaft wenden oder was würdet ihr tun.
    Liebe Grüße, ich hoffe ihr steigt durch den Wirrwarr durch.
    Hannah.

  • Grundsätzlich besteht ein solcher Anspruch nicht.

    Es wird jedoch eine Ausnahme gemacht, soweit der Vermieter von Anfang an wusste, dass er an eine WG vermietet wo mit ständigen Wechsel der einzelnen Personen zu rechnen ist. Diesen Umstand müsstest du voll beweisen. Etwa wenn im Mietvertrag von einer Wohngemeinschaft geredet wird. Ob das allerdings auch zutrifft, wenn die WG wie hier wohl aufgelöst wird mag ich nicht beurteilen. Aber immerhin ist es nicht aussichtslos.

    Die einmal erfolgte Zustimmung würde dafür aber alleine für sich nicht ausreichen, dir einen solchen Anspruch zu verschaffen.

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