Modernisierung nicht abgeschlossen, Mierterhöhung wirksam?

  • Hallo zusammen,

    ich hab schon ein bißchen recherchiert und viel Nützliches hier im Forum gefunden. Dennoch will ich es genauer wissen...

    Die Wohnung meines Freundes wird seit Ende Januar Kernsaniert, das heißt es werden sämtliche Wände aufgerissen, alle Strom- und Wasserleitungen erneuert und wieder zu gemacht. Die Decke im Flur wurde abgerissen, neu gemacht, mit dem Boden das selbe. Mein Freund und ich haben dabei die Aufgabe bekommen, die Tapeten ab zu reißen, zu schleifen und neu zu tapezieren. Das müssen wir auch selber finanzieren. Nun ist endlich die Küche fertig und man kann wieder kochen und die Spüle benutzen. Wohnzimmer und Schlafzimmer sind aber noch nicht fertig, bzw. Schlafzimmer noch nicht mal angefangen. Und im Flur und WC sind die Wände zum Teil aufgerissen, da dort Feuchtigkeit drin ist, die über den Sommer trocknen soll.

    Im WC hängen zudem Stromleitung lose aus der Wand, es ist ein großes Loch in der Wand, die Wasserleitungen gucken uns nackig entgegen und das Licht besteht aus einer losen Energiesparbirne, die vom Kabel hängt. Unser Vermieter hat uns jetzt schon den neuen Mietvertrag gegeben mit "Gültigkeit ab 01.06.2011" mit der satten Kaltmiete von 426 € bei 79,5 m², mit der Begründung, die Küche sei ja nun wieder nutzbar. Bisher zahlten wir 110 €, da ja nun mal grade saniert und renoviert wird...

    Der Mietspiegel liegt bei uns bei unter 80 m² bei 4,27 € und ab 80 m² bei 5,- €... Ich finde die Miete daher zu hoch, auch wenn die Kabel und so neu sind. Zumal wir aktuell nur Küche und ein Zimmer nutzen können, da das andere Zimmer (2-Zimmer-Wohnung) stets weiter renoviert wird und so.

    Der Mietvertrag ist uns am 30.05.11 zugegangen. Wäre also wirksam ab dem 30.08.11 wenn ich diese Überlegungsfrist richtig verstehe, oder? Und kann ich mit dem Vermieter vereinbaren, dass die Miete erst nach Abschluss der Arbeiten erhöht wird oder hat er jetzt schon Anspruch, weil die Küche fertig ist?

    Was mich auch noch interessiert, ist ob ich eine Mängelrüge schreiben muss, obwohl der Vermieter die Arbeiten ja selber durchführt und ihm also bekannt ist, was noch zu machen ist?

    Vorab vielen vielen Dank!

  • Wenn ich Ihren Post richtig deute, führt Ihr Vermieter keine Mietanpassung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen durch sondern möchte die neue (ortsübliche) Miete über einen neuen Mietvertrag mit Ihnen vereinbaren. Und dies schon ab 01.06.2011.

    Beim jetzigen Stand der Arbeiten kann ich nur davon abraten, den Ihnen vorgelegten Vertrag zu unterschreiben. Vielmehr sollten Sie sich mit Ihrem Vermiter auseinandersetzen und nach einer für beide Seiten tragbaren Übergangslösung während der noch durchzuführenden restlichen Sanierung suchen. Und wie Sie schon selbst erkannt haben, die volle Miete sollte erst nach Abschluss aller Arbeiten gezahlt werden.

  • Hallo Chocky,
    um auf die Modernisierung einzugehen, stellt man sich folgende Frage. Warum muessen Sie auf Ihre Kosten bestimmte Arbeiten in der Wohnung leisten ? ( Sie koennen eventuell diese Arbeit und Kosten vom Vermieter bezahlt bekommen )
    Wenn eine Mieterhoehung wegen einer Modernisierung durchgefuehrt werden soll, bedarf eine genaue schriftliche Darstellung von Seiten des Vermieters. Da ein gravierender Fehler darin besteht, dass vor Abschluss der Modernisierungsarbeiten eine "Erhoehungserklaerung" Ihnen zugegangen ist, ist diese ungueltig und muss vom Vermieter wiederholt werden. Den ganzen Ablauf der Mieterhoehung durch Modernisierung aufzulisten ist nach meiner Meinung nicht notwendig, da die Darstellung von "Gruwo" realistisch erscheint und nichts mit Modernisierung zu tun hat.

    Deshalb scheint es nicht unbedingt notwendigt zu sein mit den Vermieter in Bezug auf den neuen Mietvertrag irgend etwas zu vereinbaren.

    Wenn die Modernisierung ordnungsgemaess durchgefuehrt wurde oder noch wird, dann ist eine Mieterhoehung von max. 11% von den anfallenden Kostenanteil, der Modernisierung auf Ihrer Wohnung, moeglich.

    Eine schriftliches ( nachweisbares ) Schreiben mit den Hinweis darauf, das die Wohnung sich nicht in einen gebrauchsfaehigen Zustand befindet, kann Sie auf der sicheren Seite bringen, in Bezug auf eventuelle weitere Auseinandersetzungen mit Ihren Vermieter.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (9. Juni 2011 um 21:41)

  • Hallo Chocky,

    weshalb ein neuer MV? Ihr habt doch einen! Da die Wohnung bleibt, besteht disbzgl. kein Handlungsbedarf.
    Der VM kann bestenfalls NACH vollständiger Erledigung der Arbeiten (die ER auszuführen und zu bezahlen hat) die Miete angemessen erhöhen.

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