Wohnung gekündigt wegen Haltungsverbot für Hund

  • Hallo, ich bin neu hier und habe eine für ernste frage .


    Wir , also meine Familie und Ich sind vor 1,5 jahren in eine Verwaltung gezogen in der die Hundehaltung verboten ist.
    Wir haben uns dienung ausgesucht da sie in dem Bezirk liegt wo ich als Kind aufgewachsen bin und diese sehr Kinderfreundch in Ländlicher umgebung liegt. Und dazu auch noch sehr schön ist und man hier keine Kaution hinterlegen musste.

    Uns wurde gesagt das die Hundehaltung verboten ist , und so steht es auch im MV drin.

    Vorher haben wir auf einen wirklich langweiligen Dorf gewohnt und dort auch ein haus gehabt . Sowie 2 Hunde. Die wir aber aus dem O.g grund abgeben mussten.

    Wir sind alle mit Hunden Aufgewachsen und nun ist der Wunsch nach einem Huiesig geworden , das wir die Wohnung zum 01.09.2011 gekündigt haben.

    Ich muss dazu sage, das die jetzige umgebung auch Hundefreundlich gestaltet ist (Eingezäunte Auslaufplätze, Felder und Wälder, min. 4 Hundeschulen in der gebung )

    Unsere Verwaltung ist die einzige hier , die die Hundehaltung komplett verbietet. Alle anderen Verwaltungen gestatten diese schon im MV .

    Nun zur frage ,
    können wir uns schon einen Hund anschaffen ?
    Wir wollen nur auf dZusage des Neuen Vermieters warten , damit wir uns sicher sein , auch eine Wohnung zu haben.

    lg

  • Auch in einer hundefreundlichen Gegend bedarf die Hundehaltung der Zustimmung des Vermieters. Lassen Sie sich die Haltung eines Hundes im Mietvertrag bestätigen, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

    Wenn Sie die Zusage des neuen Mieters zur Wohnung und einer Hundehaltung haben, erwerben Sie das Tier.
    Ich würde Ihnen abraten, die Vermieter vor ungesetzliche Tatsachen zu stellen. Bis 1. September können Sie ja wohl noch ohne Hund leben?

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (2. Juni 2011 um 07:14)

  • Verwaltung gezogen in der die Hundehaltung verboten ist.

    Was die Haltung von Hunden betrifft, entscheidet imm noch der Vermieter und nicht die kinderfreundliche Umgebung.

    Uns wurde gesagt das die Hundehaltung verboten ist , und so steht es auch im MV drin.

    Dann dürfte doch alles klar gewesen sein, wenn es selbst im Mietvertrag so geschrieben steht.

    Unsere Verwaltung ist die einzige hier , die die Hundehaltung komplett verbietet. Alle anderen Verwaltungen gestatten diese schon im MV .

    Noch einmal, der Vermieter entscheidet! Und wenn andere Verwaltungen die Haltung von Hunden erlauben, dann müssen Sie eben dort eine Wohnung/Haus anmieten.

    Nun zur frage ,
    können wir uns schon einen Hund anschaffen ?

    NEIN!!

    Wir wollen nur auf dZusage des Neuen Vermieters warten , damit wir uns sicher sein , auch eine Wohnung zu haben.

    lg

    Ich verstehe Sie nicht! Warum suchen Sie sich nicht eine Wohnung/Haus, wo die Hundehaltung erlaubt ist? Stattdessen warten Sie auf eine Zusage, die wahrscheinlich nicht kommen wird.

  • Damals musste eine schnelle entscheidung her. Und da wir gerade knapp bei kasse waren , konnten wir uns keine Kaution leisten.Und die wohnung ist bereits mit einem Vormietsvertrag für uns reserviert.
    Jetzt dauert es nurnoch bis wir unser Darlehen bekommen um die kaution zu bezahlen . Was auch bewlligt wurde.

  • Aber mal ehrlich...
    Wenn die Wohnung eh schon gekündigt ist, wird der Vermieter nicht mehr viel Ärger machen, bzw. wenn es zur Klage kommen würde, dauert das eh länger, bis dahin seid Ihr schon draussen...
    Bei uns war es ähnlich, unsere Vermieterin hat auch einen Aufstand gemacht weil wir uns einen zweiten Hund zugelegt hatten ohne sie erneut um Erlaubnis zu bitten (in einem freistehenden EFH ohne Nachbarn im Umkreis von 100 m... war eh nur Schikane). Das Hundchen brauchte dringend einen Platz und jetzt Hilfe, nicht erst in einem halben Jahr oder so, also haben wir es gewagt, ich hätt es nicht übers Herz gebracht die Kleine ins Tierheim zu bringen.
    Wir haben den Hund nicht zur verlangten Frist abgegeben, weil unser eigenes Haus eh bald fertig war (4 Monate). Es kam dann nach unserer Kündigung auch nichts mehr von der Vermieterin wegen dem Hundchen.
    Trotzdem ist so eine Situation natürlich anstrengend und raubt Nerven... vielleicht bekommt ihr es ja noch hin bis September.
    Ich wünsch euch und eurem Vierbeiner (und auch euren abgegebenen Hunden!) alles Glück der Welt.

  • Hallo meli-lou

    Bitte Eingangsfrage genauer lesen.

    Nun zur frage ,
    können wir uns schon einen Hund anschaffen ?
    Wir wollen nur auf dZusage des Neuen Vermieters warten , damit wir uns sicher sein , auch eine Wohnung zu haben.

    Für die neue Wohnung liegt nämlich keine Erlaubnis vor, darum will der TE sich jetzt schon einen Hund anschaffen, damit er den Vermieter vor vollendete Tatsachen stellen kann.

  • Nein, denn bei dr neunen Verwaltung ist es erlaubt Tiere zu halten, insbesondere Hunde. Nur Listenhunde sind davon ausgschlossen und bedürfen der schriftlichen erlaubnis.

  • Der Mietvertrag kommt nächste woche zu stande sobald das Kautionsgeld da ist .

    Mir geht es jetzt darum , ob ich bzw. uns jetzt schon einen Hund anschaffen können obwohl noch gute 3 monate Kündigungsfrist bestehen.

    Was anderes wollte ich eigendlich garnicht wissen . :)

  • Der Mietvertrag kommt nächste woche zu stande sobald das Kautionsgeld da ist .

    Und wenn nicht, was dann?

    Mir geht es jetzt darum , ob ich bzw. uns jetzt schon einen Hund anschaffen können obwohl noch gute 3 monate Kündigungsfrist bestehen.

    Sie erwarten doch nicht von einem Forum, dass man Ihnen hier die Absolution erteilt?

    Was anderes wollte ich eigendlich garnicht wissen . :)


    Lesen Sie die Antworten alle noch einmal, da finden Sie sicherlich das Passende.

  • Ein " was, wenn nicht ? " gibt es nicht .

    Sorry, wenn ihre zeit in anspruch genommen habe .

    werde mir anderes Forum suchen in dem Mann eine Simple antwort auf eine Simple frage bekommt ohne groß drum herum zu reden .


    danke und tschüss

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