Hallo, ich bin neu hier und habe eine für ernste frage .
Wir , also meine Familie und Ich sind vor 1,5 jahren in eine Verwaltung gezogen in der die Hundehaltung verboten ist.
Wir haben uns dienung ausgesucht da sie in dem Bezirk liegt wo ich als Kind aufgewachsen bin und diese sehr Kinderfreundch in Ländlicher umgebung liegt. Und dazu auch noch sehr schön ist und man hier keine Kaution hinterlegen musste.
Uns wurde gesagt das die Hundehaltung verboten ist , und so steht es auch im MV drin.
Vorher haben wir auf einen wirklich langweiligen Dorf gewohnt und dort auch ein haus gehabt . Sowie 2 Hunde. Die wir aber aus dem O.g grund abgeben mussten.
Wir sind alle mit Hunden Aufgewachsen und nun ist der Wunsch nach einem Huiesig geworden , das wir die Wohnung zum 01.09.2011 gekündigt haben.
Ich muss dazu sage, das die jetzige umgebung auch Hundefreundlich gestaltet ist (Eingezäunte Auslaufplätze, Felder und Wälder, min. 4 Hundeschulen in der gebung )
Unsere Verwaltung ist die einzige hier , die die Hundehaltung komplett verbietet. Alle anderen Verwaltungen gestatten diese schon im MV .
Nun zur frage ,
können wir uns schon einen Hund anschaffen ?
Wir wollen nur auf dZusage des Neuen Vermieters warten , damit wir uns sicher sein , auch eine Wohnung zu haben.
lg