Mietvertrag mit Verzichtserklärung - Eigenbedarf - Selbstnutzung - üblich bzw rechtens

  • Hallo,

    Ich bin neu hier und habe eine dringende Frage die ich die nächsten Stunden/Tage beantwortet bräuchte:

    Ist ein Mietvertrag mit Verzichtserklärung "Eigenbedarf/Selbstnutzung" von seiten des Vermieters üblich bzw möglich?

    Hintergrund der Frage: Ich möchte eine Wohnung mieten und habe etwas bedenken, dass das Kind des Vermieters in absehbarer Zeit womöglich die Wohnung will (1 Jahr vorm Abitur).

    Wäre eine solche Verzichtserklärung rechtens bzw ggf vor Gericht haltbar?

    Wäre super nett ein paar Tipps zu bekommen.

    Danke

    vg

    vg

    Karlix

  • Da solch eine Regelung für den Mieter nur vorteilhaft sein kann ist sowas möglich.

  • Eine derartig einseitiger Kündigungsverzicht wäre wirksam zu vereinbaren. Er ist aber bei Wohnraumvermietung absolut unüblich, weil der VM i. d. R. aus seiner stärkeren Verhandlungsposition heraus keinerlei derartige Zugeständnisse machen muss, die ihn in der Verfügung über sein Eigentum ohne Not erheblich einschränken: Hypothek, Scheidung, Insolvenz oder Pflegebedürftigkeit sind nur einige Grüde, den Vermögenswert, gar die Verkaufsoption zu erhalten.

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