Mieterhöhung trotz Zusatzvereinbarung?

  • Hallo,
    ich bin neu hier und suche dringend Rat. Achtung: mein Anliegen ist lang!

    Mein Mann und ich wohnen seit gut einem dreiviertel Jahr in einem wirklich schönen Neubaureihenhaus. Dazu sind wir folgendermaßen gekommen: Unser jetziger Vermieter hat mir einen Job angeboten. Bedingung war, dass ich näher an den Arbeitsort heranziehe. Da wir kein adäquates Domizil gefunden haben, hat er uns angeboten, ein Haus für uns zu erwerben und an uns zu vermieten. Er hat mir einen wirklich tollen Halbtagsjob geboten, mit sehr guter Bezahlung und Kinder wären auch kein Problem, wie er damals sagte. Er hat seine Versprechen auch wahr gemacht, wir haben ein Haus ausgesucht, er hat es gekauft und an uns zu einer günstigen Miete vermietet. Als Zusatzvereinbarung hat er im Mietvertrag aufgenommen, dass sich die Kaltmiete einen Monat, nachdem ich Arbeit gefunden habe, um ca. 200 Euro erhöhen wird. Wäre in dem Fall auch kein Problem gewesen. Jetzt bin ich leider kurz nach Einzug schwanger geworden und wir erwarten unser 1. Kind. Ich habe ihm das auch sofort gebeichtet und ihm angeboten, trotzdem für ihn zu arbeiten. Das Baby hätte ich ja zu meiner Mutter geben können. Er hat sich dessen aber hartnäckig verweigert und sein Jobangebot komplett zurückgezogen. Stattdessen hat er jetzt einen Carport durch seinen Techniker aufstellen lassen, weil wir uns den noch gewünscht hatten, der aber für uns nicht nutzbar ist. Ein Einzelcarport mit 8(!) Stützpfeilern! Ich kann mir aussuchen, ob entweder ich oder der Kindersitz das Auto verlassen. Und reinfahren ist auch sehr schwierig. Jedenfalls will er jetzt die Miete erhöhen, hat sich schon nach der Höhe des Elterngeldes erkundigt etc.

    Mich würde nun interessieren: kann er die Miete einfach so erhöhen? Wenn ja um wieviel?

    Ich freue mich über jeden guten Rat!

    Herzlichst,
    Cassi

  • Hallo Cassi,
    auf Ihren Beitrag kann ich folgendermassen nur im Bezug auf eine Wohnung eingehen.
    Daher ein paar Infos zu Wohnmieterhoehung.
    Mieterhoehungen sind frei vereinbar.
    Erhoehungen koennen nur bei einen laufenden Mietvertrag vorgenommen werden. In Ihren Fall zu beachten > 20 % Kappungrenze < die Miete darf innerhalb der letzten 3 Jahren von der letzten Mieterhoehung oder von den Tag des Mietbeginn erhoeht werde. Mieterhoehungsfristen sind zu beachten ! Mietspiegel etc

    Vor Mietbeginn sind Paragraf 5 WiStg ( ... unangemessenes hohe Miete...) und sog. Wucher zu beachten. ( ... allgemeine Grenze in Hoehe von 20 % )
    wobei diese auch waerend eines Mietverhaeltnis gelten.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (31. Mai 2011 um 21:02)

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Wenn ich das jetzt richtig verstehe, kann mein Vermieter rückwirkend vom Mietbeginn an die erhöhte Miete fordern? Oder darf er quasi nur alle 3 Jahre die Miete erhöhen? Ich steh da grad etwas aufm Schlauch...
    Der Mietspiegel liegt bei Neubau in meinem Fall bei ca. 5,71 Euro/qm. Demnach könnte er knapp 100 Euro aufschlagen. Das entspräche auch knapp den 20%. Dagegen kann ich mich demnach nicht wehren, wenn ich das richtig lese. In einem anderen Thema habe ich gelesen, dass man bis zu Beginn des 3. Kalendermonats nach Zugang der Mieterhöhung Zeit hat, bis man sie zahlen muss. Ist das so richtig?

    Herzliche Grüße
    Cassi

  • Da Sie mit Ihrem Vermieter laut Mietvertrag über die Höhe der Miete Nebenabsprachen vereinbart haben, trifft das, was Sie sich angelesen haben, nicht zu.

    Sie sollten unbedingt den Mietvertrag von einem Anwalt für Mietrecht prüfen lassen. Nur der kann und darf Ihnen kompetente Auskünfte geben.

  • Hallo Cassi,
    die Interesse Ihnen zu helfen ist gross. Da Ihr dargestellter Beitrag auf ein Haus mit einer Zusatzvereinbarung hinweis, habe ich in meiner ersten Antwort darauf hingewiesen das ich Ihnen eine paar Infos zur Wohnmieterhoehung geben kann. Denn Ihre Zusatzvereinbarung ist das, was die ganze Sache ein wenig schwierig macht. Daher sind "exakte" Antworten auf Ihr Fragen nicht moeglich. Da kann Ihnen, wie "Mainschwimmer" erwaehnt hat, ein Rechtsanwalt bestimmt besser helfen. Deshalb auch nochmal der Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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