Kaution wird nicht zurückgezahlt

  • Hallo.

    Wir sind seit dem Juli 2020 aus der alten Wohnung ausgezogen. Mit dem Ex-Vermieter wurde vereinbart, dass ein Teil einbehalten wird seitens der kommenden Nebenkostenabrechnung.


    Bis zum heutigen Tag wurde keinen Betrag von der Kaution zurückgezahlt. Zudem kam jetzt am 22.12.2020 die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2019, ohne das ein Betrag von der Kaution mit einberechnet wurde.

    Wie gehe ich jetzt am besten vor? Rein theoretisch könnte er ja immer noch einen Teil behalten, da die Abrechnung für 2020 ja noch folgt. Aber was ist jetzt dem Rest? Soll ich langsam ihn eine „Zahlungserinnerung“ zuschicken? 8o

  • Soll ich langsam ihn eine „Zahlungserinnerung“ zuschicken?

    Ja.

    Rein theoretisch könnte er ja immer noch einen Teil behalten, da die Abrechnung für 2020 ja noch folgt.

    Das ist sein gutes Recht, wenn ihr immer bisher Nachzahlungen leisten musstet. Gab es dagegen immer Guthaben für euch raus, dann kann kann er daraus kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

  • 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache sind Ersatzansprüche des VM verjährt. Üblicherweise zum Monatsende Juli 2020 ausgezogen, bestünde ab 01.02.2021 Insoweit kein Sicherungsbedürfnis mehr und der wesentliche Teil der Kaution wäre verzinst zurückzuzahlen. Lediglich für erwartbare Nachzahlungen darf ein Teil der Mietsicherheitsleistung noch einbehalten werden.


    Das ist sein gutes Recht, wenn ihr immer bisher Nachzahlungen leisten musstet. Gab es dagegen immer Guthaben für euch raus, dann kann kann er daraus kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

    Selbstverständlich darf er das, wenn er durch unterjährig bereits erfolgte Gebührenerhöhungen, getätigtem Mehraufwand (Winterdienst, Sperrmüllbeseitigung) usw. selbst erstmals eine Unterdeckung der anteilig umlagefähigen Betriebskosten zu den Vorauszahlungen während der laufenden Abrechnungsperiode erwartet.

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • Selbstverständlich darf er das, wenn er durch unterjährig bereits erfolgte Gebührenerhöhungen, getätigtem Mehraufwand (Winterdienst, Sperrmüllbeseitigung) usw. selbst erstmals eine Unterdeckung der anteilig umlagefähigen Betriebskosten zu den Vorauszahlungen während der laufenden Abrechnungsperiode erwartet.

    Wohl war, aber das müsste dann auch erstmal von ihm geltend gemacht werden.

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