Hallo, ich wohne seit ca. 2,5 Jahren in einer Neubauwohnung, welche von einer Hausverwaltung verwaltet wird. Eigentümer ist die Berliner Bank. Nun kam vor Kurzem die Mitteilung über eine Mieterhöhung. Das für mich unerklärliche daran: Begründet ist die Erhöhung mit dem Mietspiegel für unseren Wohnort. Dieser war jedoch von 2005!!! Die Wohnung wird seit vor 2005 durch die Verwaltung verwaltet. Ich selbst bin erst 2008 eingezogen... Das ist für mich eine klare Täuschung! Nur wie geht man am Besten dagegen vor bzw. wer hat einen Tipp gegen solch scharmlose Täuschung vorzugehen... Danke vorab, an alle die nützliche Tipp´s inne haben...
20% Mieterhöhung
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TorstenRudolf -
29. Mai 2011 um 22:00 -
Erledigt
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Wenn dieser Mietspiegel aus dem Jahre 2005 der aktuelle ist, dann kann sich der Vermieter auch heute darauf berufen. Wann er die Anpassung an die ortsübliche Miete vornimmt bleibt ihm überlassen.
Sollten Sie sich getäuscht/betrogen sehen, kann ich Ihnen nur einen Anwalt empfehlen, der dann Ihre Sicht der Dinge durchsetzen wird.
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Es gibt einige Vermieter, die die Miete extra etwas zu niedrig ansetzen um leichter Mieter zu finden und dann die Miete auf die ortübliche Miete hochzusetzen. So kann schonmal das vermeindliche Schnäppchen schnell doch den normalen Mietpreis kosten.
Meines Wissens ist daran aber nichts verbotenes. -
Hallo TorstenRudolf,
Info ueber die "Mieterhoehung". Die 20% Mieterhoehung wird nach meiner Vermutung die sog. Kappungsgrenze sein. > Die Miete darf nicht um mehr als 20 % innerhalb der letzten 3 Jahre erhoeht werden...<.
Tipps gegen Ihrer sog. Taeuschung kann ich leider nicht geben, da ich gemaess Ihrer Darstellung vermute, dass Ihre Miete bisher ziemlich niedrig lag. Siehe auch den Beitrag von "der-Mieter".Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
D-D-I
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