Hallo zusammen,
Ich hätte ein paar Fragen zu meinem Mietvertrag.
Ich bin seit 4 Jahre Mieter in einer privater Studentenwohnheim. Ich war nur der erste Jahr Student und seit 3 Jahre bin ich kein Student mehr aber wollte länger hier bleiben. Ich habe damals den Vermieter informiert, dass ich nicht mehr Student war und ob das ein Problem war (nur telefonisch), und es war für ihm ok.
Ich wollte jetzt mein Mietvertrag Kündingen (es war jedes Jahr verlägert, befristet für 1 Jahr), und meinem Vermieter sagt, dass mit meinem Vertrag es ist keine Kündigungfrist vorgesehen und ich muss bis ende des eines Jahr bezahlen oder ein nachmieter finden.
Ist das überhaupt möglich/legal? Ich habe nochmal in meinem Mietvertrag gechecked und es gibt keine Kündigungfrist... gilt dann die 3 Monate gesetzliche Kündigungfrist?
Ist das ein Problem für mich, ihm oder überhaupt kein Problem, wenn ich seit 3 Jahre nicht mehr Student bin und trotz hier gewohnt habe?
Viele dank für eure Unterstützung und beste Grüße
p.s. Entschludigung wenn mein Deutsch nicht so gut ist...
Hier noch ein Extract von meinem Vertrag:
- Mietverhältnis
Die Dauer eines Mietverhältnisses beträgt mindestens 6 Monate eine kürzere Mietdauer ist nicht möglich, auch wenn der/die Mieter/in seinen/ihren Abschluss betreits zu einem Frühren Zeitpunkt beendet hat, endet das Mietverhältnis frühestens zum angegebenen Termin.
Das Mietverhältnis beginnt am xx.xx.xxxx und endet am xx.xx.xxxx automatisch ohne Kündigungsfrist (Hier habe ich jedes jahr für einem Jahr verlängert)
Das Mietverhältnis kann um 3/6/12 Monate verlängert werden, wenn beide Vertragsparteien damit einverstanden sind. Eine Begründung bei einer Ablehnung ist nicht erforderlich. Dies muss aber spätestens 1 Monate vor Vertragsende der Gegenpartei mitgeteilt werden
Der Mietbrauch sol seinem Zwecke nach nur vorübergehend sein - es soll kein Dauermietverhältnis sein bzw. werden.
Setzt der/die Mieter/in den Gebrauch der Mieträume nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
Herr/ Frau "ICH" erklärt, dass er/sie das Mietverhältnis nach Beendigung des Studiums/Praktikums/Diplom/Doktorarbeit nicht weiterführen will und diese Regelung so akzeptiert! (hier mand ich mit diese STUDENT regelung, habe ich ihm telefonisch informiert und wir haben trotzdem weiter gemacht)
- Fristlose Kündigung
der Vermieter kann das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündingen, insbesondere wenn der/die Mieter/in:
a) Miete nicht bezahlt u.s.w...
b) Störungen an anderen Mitbewohnern u.s.w...
c) u.s.w.
d).....
Das Recht zur Kündigung ohne EInhaltung einer Frist bei Vorliegen der geseztlichen Vorsaussetzungen bleibt unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
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