Muss ich streichen beim Auszug obwohl ich die Wohnung beim Einzug in unrenoviertem Zustand bezogen habe?
Hallo,
ich bin vor kurzem aus einer kleinen 2-Zimmer Wohnung ausgezogen nach knapp 5 Jahren.
Als ich in die Wohnung eingezogen bin, waren 2 Wände rot gestrichen, eine hatte ein hellen creme-farbton und die restlichen Wände waren weiss aber auch nicht in wirklich gutem Zustand. Es waren also mehrere Macken in der Rauhfasertapete und die Löcher waren auch nicht zugeschmiert.
Dazu kam, dass die Wohnung sehr dreckig vom Vormieter hinterlassen wurde.
Es gab zum Einzug leider kein Übergabeprotokoll und Bilder habe ich leider auch nicht.
Jetzt zum Auszug habe ich kleinere Schönheitsreparaturen wie Löcher zu schmieren selber erledigt. Jedoch streichen will ich nicht weil ich die Wohnnung auch nicht in frisch gestrichenem Zustand bezogen hatte.
Jedoch will der Vermieter (der vor ca. 3 Monaten das Haus erst gekauft hat) das ich die Wohnung jetzt weiss streiche.
In dem Mietvertrag steht eine Klausel zu Schönheitsreparaturen, die soweit ich das richtig beurteilen kann legitim ist.
In der steht natürlich das der Mieter Schönheitsreparaturen erledigen muss.
Was meint ihr? Sieht es schlecht für mich aus und ich muss streichen oder habe ich Glück weil ich die Wohnung schon in nicht angemessen gestrichenem Zustand bezogen habe?
Ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir weiter helfen könntet
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Viele Grüße
Hagelus
Titel-Korrektur