Vor Mietvertrag - Kontopfändung mitteilen

  • Hallo zusammen,

    folgende Frage: muss ich als Mieter meinem potentiellen neuen Vermieter vor Vertragsschließung mitteilen, dass ich eine Kontopfändung bzw. aus diesem Grund ein entsprechendes Pfändungsschutzkonto habe, auch wenn dieser nicht explizit in einer Selbstauskunft o.ä. fragt?

    Soweit ich weiß gibt es ja diese Offenbarungspflicht des Mieters z.b. wenn der Mieter sich in einem Insolvenzverfahren befindet. Entsprechende Urteile besagen, dass das ein Grund wäre für den Vermieter auch ohne falsche Angaben den Mietvertrag wegen Täuschung anzufechten. Andererseits hab ich dazu auch viele Aussagen gefunden, die da lauten, dass der Mieter nicht grundsätzlich verpflichtet ist den potentiellen Vermieter über seine finanziellen Verhältnisse aufzuklären, wenn dieser nicht explizit danach fragt. Auch eine eidesstattliche Versicherung allein soll kein Grund sein. Erst wenn die Zahlungsfähigkeit des Mieters stark anzuzweifeln ist und viele Dinge dafür sprechen, dass diese gefährdet ist. Aber wann genau ist das erreicht? Nur beim Insolvenzverfahren?

    Danke im Voraus!

  • Im Allgemeinen besteht eine Aufklärungspflicht in den Punkten, die von wesentlicher Bedeutung für den Vertragsabschluss sind und der Vertrag bei Kenntnis nie geschlossen worden wäre. Dies ist üblicherweise für die finanziellen Verhältnisse zutreffend. Bei Insolvenzen ist die Sache klar, bei anderen Vorgängen wie eidesstattliche Versicherungen, Kontopfändung kommt es auf den Einzelfall an.

    Handelt es sich um eine Kontopfändung mit einer geringen Summe, die in 1 oder 2 Monaten bezahlt ist, sich die Einkommenssituation deutlich gebessert hat und die Pfändung damit keine Auswirkungen auf die Mietzahlungen hat, dann ist das vermutlich nicht wesentlich für den Abschluss des Mietvertrages. Hier besteht auch kaum die Gefahr, dass der Vermieter dies überhaupt erfährt.

    Wenn aber durch die Pfändung langfristig monatlich so wenig bleibt, dass die Miete mehr als den ortsüblichen Anteil am Einkommen aufbraucht, mit der kleinsten Unregelmäßigkeit oder unerwarteten Ausgaben die Mietzahlung in Gefahr ist und/oder die Kaution und evtl Betriebskosten-Nachzahlungen nicht bezahlt werden können, dann ist dies durchaus entscheidend für den Mietvertrag und ein Vermieter hätte mit Kenntnis der Umstände den Vertrag vermutlich nicht geschlossen. In diesem Fall würde ich eine Aufklärungspflicht annehmen. Hier ist auch ohne Insolvenzverfahren die Zahlungsfähigkeit in Frage gestellt.

    Die konkrete Beurteilung deines Einzelfalls kann nur ein Anwalt vornehmen.

    Wenn eine Einwilligung zu einer Schufa-Abfrage gegeben wurde oder noch verlangt wird, ist es ohnehin sichtbar, auch wenn in einer Selbstauskunft nicht danach gefragt wurde.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!