Hallo zusammen,
folgende Frage: muss ich als Mieter meinem potentiellen neuen Vermieter vor Vertragsschließung mitteilen, dass ich eine Kontopfändung bzw. aus diesem Grund ein entsprechendes Pfändungsschutzkonto habe, auch wenn dieser nicht explizit in einer Selbstauskunft o.ä. fragt?
Soweit ich weiß gibt es ja diese Offenbarungspflicht des Mieters z.b. wenn der Mieter sich in einem Insolvenzverfahren befindet. Entsprechende Urteile besagen, dass das ein Grund wäre für den Vermieter auch ohne falsche Angaben den Mietvertrag wegen Täuschung anzufechten. Andererseits hab ich dazu auch viele Aussagen gefunden, die da lauten, dass der Mieter nicht grundsätzlich verpflichtet ist den potentiellen Vermieter über seine finanziellen Verhältnisse aufzuklären, wenn dieser nicht explizit danach fragt. Auch eine eidesstattliche Versicherung allein soll kein Grund sein. Erst wenn die Zahlungsfähigkeit des Mieters stark anzuzweifeln ist und viele Dinge dafür sprechen, dass diese gefährdet ist. Aber wann genau ist das erreicht? Nur beim Insolvenzverfahren?
Danke im Voraus!