Mietvertrag befristet oder unbefristet

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Eigentumswohnung in Bayern gekauft. Ich selber bewohne eine Wohnung im Haus meiner 84 Jahre alten Mutter mietfrei. Jetzt überlege ich, meine ETW zu vermieten. Aber wie? Ich muss dazusagen, dass, sollte meine Mutter versterben, ich aus dem Haus ausziehen muss, da dieses mein Bruder erben wird. Sollte ich einen befristeten Mietvertrag nehmen? Aber was passiert, wenn der Ernstfall innerhalb der 2 Jahre eintritt? Oder unbefristet, aber was ist, z. B. wenn ich doch lieber in meine ETW ziehen will, aus welchen Gründen auch immer?

    Auch möchte ich ja ehrlich mit dem zukünftigen Mieter reden.

    Habt ihr Rat?

    Liebe Grüße

    Goldi

  • War diese Eigentumswohnung nicht vermietet? Wenn es einen Mieter gibt, dann hast du mit dem Kauf der Wohnung auch den Mieter übernommen.

    Ein befristeter Mietvertag ist mit vielen Pflichten und auch mit Nutzen verbunden, den kann man nicht so einfach nehmen oder zurück geben. Das sollte wohl überlegt sein. Da hilft dann in diesem Fall die Vereinigung Haus&Grund, die es auch in deiner Gegend gibt.

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