Keine Mängelanzeige - Vermieter möchte Reparatur nicht zahlen

  • Hallo allerseits,

    ich habe folgendes Problem: eines meiner Fenster im Wohnzimmer war defekt. Es war in Kippstellung geöffnet und als ich es ganz normal schließen wollte, hat sich der Griff 'überdreht', d.h. der Mechanismus im Inneren ist kaputt gegangen und man konnte das Fenster weder richtig schließen noch öffnen. Egal in welche Stellung man den Griff brachte, es blieb immer ein kleiner Spalt offen.

    Da ich in Hochpaterre wohne und das Fenster relativ groß ist und vor einem Fußweg liegt, war meine größte Sorge, dass jemand nachts einsteigt (wohne in einer Großstadt). Also habe ich kurzerhand einen Handwerker gerufen ohne vorher meine Vermieterin zu informieren. Das Fenster wurde in 2 Stunden repariert. Es stellte sich heraus, dass das innere Getriebe durchgebrochen war (durch Verschleiß) und ausgetauscht werden musste. Die Rechnung beläuft sich mit allem Drum und Dran auf knappe 400€ - damit habe ich natürlich nicht gerechnet.

    Ich habe gleich darauf meine Vermieter kontaktiert und ihr die Rechnung mitgeschickt. Habe mich natürlich auch entschuldigt, dass ich nicht sofort etwas gesagt habe, aber um ehrlich zu sein wusste ich nicht, dass man das unbedingt machen muss. In all den Jahren, in denen ich in dieser Wohnung lebe, war niemals eine Reparatur nötig. Im Mietvertrag steht auch nur, dass kleinere Mängel vom Mieter selbst zu tragen sind. Nun ja, die Vermieterin meint nun, dass ich mich nicht korrekt verhalten habe und ich die Kosten selbst tragen müsse. Es täte ihr sehr leid, aber ich hätte mich auf jeden Fall vorher melden müssen. Außerdem halte sie diesen Handwerker für unseriös bei solch einem Preis.

    Ich sehe ja ein, dass es dumm war eigenmächtig einen Handwerker zu bestellen, aber darf sie deswegen einfach so die Kosten komplett ablehnen? Ich wäre ja bereit in Vorkasse zu treten bzw. einen Teil zu übernehmen. Aber ganz auf die 400€ sitzen zu bleiben finde ich bei einer 500€ Miete etwas arg...

    Wie seht ihr das Ganze?

    Gruß,

    Locataire

  • Wie seht ihr das Ganze?

    Genau wie die Vermieterin. Dazu gibt es auch eine ganz einfache und zutreffende Erklärung: Wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen. Egal wie teuer die Reparatur auch ausfällt. Für eine Reparatur in dieser Größenordnung würde auch keine Kleinreparaturklausel zur Anwendung kommen.

  • Wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen.

    Das stimmt so nicht, es gibt auch Ausnahmen, wo der Mieter eine Selbstvornahme vornehmen darf und der Vermieter dafür zahlen muss. Geregelt ist das in § 536a BGB.

    Im Ergebnis ist Köbes aber zuzustimmen. Hier lag weder Verzug noch eine Eilbedürftigkeit in meinen Augen vor. Es wurde nicht mal der Versuch unternommen den Vermieter kurzfristig zu kontaktieren.

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