Hallo,
bei uns in der Mietwohnung im Dachgeschoss sollte diese Woche ein neues Fenster (bestehend aus 3 x 80cm Balkontüren) zur Terrasse eingebaut werden. Nachdem die Fenster jedoch am Vortag im Hausflur platziert wurden und schon nach kurzer Zeit in unserem Flur einen beißenden Geruch verursachten, der trotz lüften einfach nicht verfliegen will, habe ich den Handwerkern den Einbau versagt. Bei dieser Position möchte ich auch bleiben, da es nach wie vor heftig stinkt (im Flur kann man sich kaum aufhalten).
Wir haben einen Säugling und ein Kleinkind, die direkt in dem Raum spielen, zusätzlich befindet sich darin unsere offene Wohnküche, in Summe ein Raum mit 50m2 die von den Stinkefenstern betroffen wären, wenn man sie denn einbauen würde.
Dem Eigentümer gefällt meine Verweigerungshaltung gar nicht. Er pokert darauf, dass die Fenster noch einige Tage im Hausflur auslüften und dann eingebaut werden. So lange sie so merklich stinken, möchte ich das aber nicht!
Habe ich das Recht dies zu verweigern?
Hat der Vermieter das Recht uns abzumahnen oder gar zu kündigen? Kann er den Einbau erzwingen?
Muss ich den Geruch objektiv nachweisen?
Sollte ich meine Position verschriftlichen?
Nutzen mir Zeugen?
Danke für euren Rat.