Moin zusammen,
ich hätte da mal eine Frage, da ich nichts passendes über die Suchfunktion gefunden habe. Nichtsdestotrotz habe ich einige andere hilfreiche Infos gefunden - top Forum!
Nun zu meiner Frage:
Wir haben unsere Mietwohnung zum 31.12.2020 gekündigt und unser Waschbecken mit Unterschrank ist beschädigt. Meiner Freundin ist mal eine Glasflasche runtergefallen, was zu einem kleinen Schaden (Absplitterung ca. 1,5m) geführt hat. Den Schaden haben wir verursacht, da müssen wir uns drum kümmern - selbstverständlich.
Die erste Frage wäre nun, ob eine Reparatur mit einem Reparaturstift ausreicht oder ob das komplette Waschbecken + Unterschrank ausgetauscht werden müssen.
Hinzukommt, dass sich das Furnier des Unterschrankes an einigen Stellen anfängt zu lösen und an einer Stelle ist es bereits aufgeplatzt, da anscheinend Wasser darunter gekommen ist.
Das Waschbecken + Unterschrank ist maximal 6-8 Jahre alt. Sollte ein Badezimmermöbel nicht etwas länger durchhalten, zumal es angeblich (lt. Aussage Vermieter) ca. 700 € gekostet haben soll.
Jetzt habe ich hier im Forum schon etwas zu "Abzug bei Neu gegen Alt" und natürliche Abnutzung gelesen. Wie wäre eure Einschätzung, könnten wir da einen recht hohen Prozentsatz ansetzen, da das Waschbecken ja bereits stark abgenutzt ist?
Sollten wir das ganze austauschen müssen, sollten wir das dann übernehmen (möchte unser Vermieter gern) oder muss das der Vermieter übernehmen? Letzteres wäre mir natürlich lieber, da ich dann nicht die Arbeit damit habe und (viel wichtiger) auch keine Gewährleistung tragen muss.
Fotos habe ich mal angehängt falls das hilft.... jetzt habe ich grade beim Fotografieren gesehen, dass vorne abgedichtet wurde, an den Seiten aber nicht. Dann wäre der Schaden am Unterschrank doch durch nicht sachgemäßen Einbau seitens des Vermieters entstanden, oder?
Würde mich sehr freuen, von euch zu hören.
Beste Grüße
Adrian