Hallo zusammen,
aufgrund des plötzlichen Todes unseres Vaters haben mein Bruder und ich ein Mehrfamilienhaus geerbt. Die Erbfolge ist unumstritten. Dennoch liegt bisher kein Erbschein vor. Genauso wenig haben wir eine Kontovollmacht.
Daher die Frage, ob wir den Mietern bereits unsere Kontoverbindung (Gemeinschaftskonto) mitteilen dürfen, damit die Miete auf das Konto überwiesen wird?
Die laufenden Kosten müssen ja weiter bezahlt werden. An das Konto von unserem Vater kommen wir ohne Erbschein/Kontovollmacht nicht ran und ohne Mieteinnahmen wird es schwierig diese zu zahlen.. Einige Mieten werden auch vom Amt bezahlt, da wird es vermutlich schwieriger ohne Erbschein die Änderung der Bankverbindung bekannt zu geben..
Wir hoffen, dass uns jemand weiterhelfen kann, da wir momentan ein wenig überfordert sind mit der Situation..
Vielen Dank im Voraus!