Gemeinsamer Mietvertrag, nur einer zahlt Anteil

  • Hallo,

    ziemlich chaotisch alles. Folgendes ist passiert:

    Mein Ex und ich haben gemeinsam Mietvertrag unterschrieben, er zahlt seinen Anteil seit 2 Monaten nicht mehr, ich zahle! Trennung sehr unschön, da Schwerstalkoholiker mit Gewalt, hier laufen auch Anzeigen wegen Körperverletzung. Unser Vermieter null Verständnis, ist leider eine sog. Heuschrecke. Nun befürchte ich, dass ich, da ich noch keine neue Whg gefunden habe (Hamburg hat eine Wohnungsnot und ich bin seit fast einem 3/4 am suchen) mit meinem Sohn auf der Strasse sitze. Luxus Whg an jeder Ecke, aber keine bezahlbaren! Leider hat er mir auch eine Kündigung meines Arbeitsplatzes eingebracht, sodass ich z.zt. von ALG II leben muss.

    Mein Anteil wurde gezahlt.Unserem Vermieter hat keine Rücksicht auf die besondere Situation genommen und schon mal vorausschauend nen Mahnbescheid über die fällige Restmiete mir zugestellt.

    Mein Ex regt sich nicht, interessiert sich für gar nichts, was normal für einen Alkoholiker ist, hat seine sachen gepackt und weg. Ich drehe und wende mich und wollte sogar den Mietvertrag auf meinen Namen schreiben lassen, dies wurde mir verwehrt, nur eine gemeinsame Kündigung. Ich hätte jemanden mit in die Wohnung aufgenommen, die nur sporadisch anwesend ist, aber den Anteil gezahlt hätte. Sie wollen uns raus haben, da wir seit Einzug nur Theater hatten und hier auch eine Anwältin tätig war (doppelt laufende wasseruhren, die wir nicht zu verantworten haben, Heizung defekt und Mietminderung, da keiner im Winter kam etc.).

    Inwieweit kann der Vermieter nun eine fristlose Kündigung aussprechen, hat da jemand Ahnung? Ich befürchte, dass ich mit meinem Sohn obdachlos werde, dann hat mein Ex es geschafft, uns mit in seinen Sog hineinzuziehen.

    Danke für Antworten

  • Wenn Sie beide den Mietvertrag unterschrieben haben, haftet jeder gesamtschuldnerisch gegenüber den Vermieter. Das heißt, er kann sich die Miete dort holen, wo er sich den meissten Erfolg verspricht.

    Aus"Mietrechtslexikon":
    Ebenfalls ohne eine nochmalige Abmahnung besteht die Möglichkeit der fristlosen Kündigung wenn der Mieter immer wieder Teilbeträge der Miete oder der Nebenkosten nicht bezahlt hat, und die gesamten Rückstände zwischenzeitlich auf einen Betrag summiert haben, der mehr als zwei Monatsmieten entspricht (§ 543 Abs 2 Nr 3 BGB).

  • Hallo pika2000,
    es sind leider zu wenig Information in Ihrer Darstellung vorhanden um eine direkte Antwort schreiben zu koennen.
    Somit versuche ich es folgendermassen.
    Eine Kuendigung ist vom Vermieter nur mit einen wichtigen Grund moeglich der auch in der Kuendigung angegeben sein muss.
    Sollten aber die Anteile der Mietzahlung von Ihren "Ex" mehr als eine Monatmiete betragen, dann hat der Vermieter das Recht Sie fristlos zu kuendigen. Daher sollten Sie die Mietrueckstaende komplett und schnell an Ihren Vermieter zahlen. Dabei ist es unabhaengig ob Ihr "Ex" das zahlen muss oder nicht, denn Sie haben beide den Mietvertrag unterschrieben und haften gesamtschuldnerisch. Sie koennen daher auch nur gemeinsam den Mietvertrag kuendigen.
    Da Sie einen Sohn haben, ist es vielleicht eine gute Idee sich mit dem Amt (Sozialamt) aufgrund dieser Situation in Verbindung zu setzen. Muetter mit Kinder wird in der Regel schnell geholfen, wenn es um den Verlust der Wohnung geht.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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