Abmahnung

  • Hallo zusammen,

    folgender Sachverhalt.

    Als ich in die Wohnung eingezogen bin, habe ich auf meine Kosten renoviert.


    Boden neu, Küche neu, gestrichen etc. Dadurch das mir das eine Menge Kosten verursacht hat, habe ich damals in meinem Mietvertrag vermerkt das ich für eine bestimmte Zeit nicht kündbar bin.

    Nun wurde vor ein paar Monaten das Haus verkauft. Die neuen Hausbesitzer haben den Mietvertrag nicht ordentlich gelesen und waren verwundert das ich noch bis Ende 2021 in der Wohnung wohnen darf.

    Nun versuchen sie mich durch diverse Abmahnungen aus der Wohnung, im wahrsten Sinne des Wortes, herauszuekeln.

    In meinem Kellerraum befindet sich der Hauptwasserabsperrhahn.

    Diesen Raum verschließe ich da ich hier ja mein privates Eigentum aufbewahre.

    Nun bekam ich eine Abmahnung das ich diesen Raum stets geöffnet lassen soll.

    Ansonsten könne der Vermieter nicht an die Uhr.

    Ist das in Ordnung?

    Um in meine Wohnung zu kommen gibt es eine Schiebetür. Die nicht im Grundriss eingezeichnet ist. Diese Tür gibt es jedoch schon mind. 10 Jahre. Hierzu gibt es Zeugen. Durch diese Schiebetür gelangt man in einen kleinen Flurbereich, der meinen Wohnbereich von meinem Ankleidezimmer trennt. In diesem kleinen Flur befindet sich der Speicher. Der nicht von mir gemietet wird.

    Der Vermieter verlangt das ich diese Türe stets geöffnet lasse, damit er ungehindert auf den Speicher kann.

    Ist das in Ordnung?

    Weiteres ist das ich nun angezeigt bekommen habe, das der Schornsteinfeger vor-Ort war und Glanzruß im Kamin gefunden hat. Ich soll doch mit ordentlichem Holz heizen, ansonsten werden mir die Kosten für den Schonsteinfeger angerechnet.

    Ich heize stets mit Holz mit einer restfeuchte von 10-15% . Laut meinem Holzhändler ist das absolut okay so.


    Mir stellt sich nun die Frage ob der Kamin nicht ausschalggebender Grund sein könnte das ich Glanzruß habe. Der Kamin könnte doch auch zu klein dimensioniert sein? Der Kamin hat keinen Wind oder Regenschutz. Dadurch könnte Regenwasser in den Kamin gelangen. Tut das etwas zur Sache?


    Wenn es draußen zu sehr windet, ist es mir nicht möglich meinen Kamin anzuheizen. Da der Wind in den Kamin drückt und es in meiner Wohnung anfängt zu Rauchen.

    (Ich habe keine andere Heizung außer meines Holzofen)

    In dem Haus befindet sich eine weitere Wohnung im EG. Diese renoviert der Vermieter fleißig und produziert an verschiedenen Tagen Lärm. Hier führe ich bereits ein Lärmprotokoll. Diese Wohnung wird nicht beheizt. Dadurch das dort nicht geheizt wird, entstehen mir erhöhte Kosten für Holz. Der Boden ist kalt und es steigt Kälte von unten nach oben. Kann man hier etwas tun? Gibt es nicht etwas wie eine "Mindesttemperatur" die eingehalten werden muss. Oder gilt das auch unter Hausrecht des Vermieters und er kann dort tun und lassen was er möchte?

    Über eine Antwort und Rat würde ich mich sehr freuen.


    Aktuell bin ich ein bisschen verzweifelt...

    Grüße Sebastian

  • Nun bekam ich eine Abmahnung das ich diesen Raum stets geöffnet lassen soll.

    Ansonsten könne der Vermieter nicht an die Uhr.

    Abmahnung überzogen. Man gibt dem Vermieter einen zweiten Schlüssel in einem verschlossenen Umschlag, dann kann er an die Uhr , wann er möchte.

    Der Vermieter verlangt das ich diese Türe stets geöffnet lasse, damit er ungehindert auf den Speicher kann.

    Ist das in Ordnung?

    Ist das der einzige Zugang zum Speicher? Dann darf die Tür auch nicht verschlossen werden.

    Kann man hier etwas tun? Gibt es nicht etwas wie eine "Mindesttemperatur" die eingehalten werden muss.

    Es gibt kein Recht darauf, dass alle Wohnungen im Haus warm sein müssen. Bei Holzöfen auch praktisch nicht durchführbar.

    Hier führe ich bereits ein Lärmprotokoll.

    Das macht nur Sinn, wenn dieser Lärm außerhalb der Ruhezeiten produziert wird, z.B. zwischen 20:00 und 7:00 Uhr.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!