Betriebskostennachzahlung und Mieterhöhung was tun

  • Hallo alle zusammen, folgendes

    ich bin im März 2018 in meine Wohnung gezogen und die Warmmiete betrug 310 Euro. jedenfalls haben sie von mir etwas 760 Euro gefordert für die erste Betriebskostenabrechnung weil ich ja im Jahre 2018 die Mieten für Februar und Januar nicht zahlen konnte da ich da noch nicht eingezogen war.

    ich dachte das wäre rechtens bis ich gelesen habe dass sie die Monate in denen ich dort noch nicht gewohnt habe nicht mit einbeziehen dürfen.

    nun erhöhen sie dieses mal die Miete auf 342,49 Euro obwohl ich meiner Meinung nach nicht mehr oder weniger verbraucht habe als sonst auch.

    was kann ich zumindest bezogen auf die jetzige Betriebskostenabrechnung tun? Wiedersprechen und eine Neuberechnung fordern?

  • nun erhöhen sie dieses mal die Miete auf 342,49 Euro obwohl ich meiner Meinung nach nicht mehr oder weniger verbraucht habe als sonst auch.

    Es wird wahrscheinlich nicht die Miete erhöht, sondern die Betriebkostenvorauszahlung und diese darf angepasst werden. Dafür ist die Anpassung sogar noch gering.


    ich dachte das wäre rechtens bis ich gelesen habe dass sie die Monate in denen ich dort noch nicht gewohnt habe nicht mit einbeziehen dürfen.

    Ja, du darfst natürlich nur anteilig bei den Betriebskosten beteiligt werden, nämlich mit 10/12.

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