hallo ihr lieben, ich bin neu hier und habe ein wichtiges anliegen...
wir haben gestern die fristlose kündigung von unserem haus bekommen und zwar müssen wir zum 30.06. draussen sein...
grund ist, wir haben zwei mieten nicht gezahlt!
bei der ersten haben wir einen brief an die vermieter geschrieben, da wir um eine ratenzahlung bitten. kam aber bis heute nix zurück.
bei der zweiten miete, ja was soll ich sagen, die wird morgen überwiesen
, der lohn kam diesen monat später... wir haben auch mit der vermieterin damals ausgemacht das wir die miete nicht zum 1. des monats zahlen sondern so ca um den 15. rum je nachdem wie der lohn kommt... sie war einverstanden, aber ihr mann nicht!?
wie sollen wir jetzt vorgehen???
bitte um schnellmögliche hilfe
fristlose kündigung
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DieSylvia -
22. Mai 2011 um 19:27 -
Erledigt
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Aus"Mietrechtslexikon"
Für Wohnraum gilt eine erweiterte Schonfrist ( § 569 Abs. 3 Nr 2 BGB). Die Zahlung kann der Mieter in diesem Fall noch bis zum Ablauf von 2 Monate nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruches erbringen. Gleiches gilt für den Fall in dem sich eine öffentliche Stelle (in der Regel das Sozialamt) zur Zahlung verpflichtet.
Wichtig: Der gesamte Fehlbetrag muß restlos innerhalb der Frist bezahlt werden. Das AG Dortmund, Beschluß vom 31. März 2003, Az: 125 C 11799/02. Das AG Dortmund ist bei der Formulierung sehr deutlich: "Eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges gem. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB wird erst dann unwirksam, wenn der Mieter die rückständigen Mieten vollständig bis zum letzten Cent gezahlt hat.Für die Zukunft:
Die Miete wird entweder zum vereinbarten Zeitpunkt oder bis spätestens 3. Werktag des Monates fällig.
Was sie da mit der Vermieterin mündlich abgesprochen haben ist nichts als heiße Luft. Vergessen Sie das !Und noch was:
Eine Lohnzahlung am 15. des Monates berechtigt niemanden dazu, die Mietzahlung unpünktlich vorzunehmen.
Entweder man vereinbart das im Vertrag oder legt die Miete bereits im Vormonat zur Seite und Sie haben nie mehr Mietschulden.
Ein mögliches Argument, das ginge nicht, lasse ich nicht gelten. -
was heisst das auf deutsch??? verstehe ich gerade nicht! wenn wir bezahlen, was wir natürlich tun, darf er uns dann nicht *raus hauen* oder wie???
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Hallo DieSylvia,
gemaess Ihrer Darstellung erfuellen Sie leider alle Voraussetzung fuer eine fristlose Kuendigung! Es sei denn, Sie haben die zweite Miete "...die wird morgen ueberwiesen..." auch vollstaendig an Ihrer Vermieterin ueberwiesen. Dann sind die Moeglichkeiten fuer eine "fristlose" Kuendigung schwieriger. Da Sie mit einen Rueckstand von einer Monatsmiete die Voraussetzung gemaess Paragraf 569 Abs. 3 Nr.1 nicht erfuellen.
( Vereinfacht geschrieben; der Mietrueckstand darf nicht mehr als eine Monatmiete uebersteigen ! )
Beachten Sie das jeder Mietrueckstand, egal ob z.B ein Euro oder die halbe Miete usw., immer mitgezaehlt wird. Und versuchen Sie die Miete vollstaendig und fristgemaess an Ihren Vermieter zu zahlen.
Falls Sie auch Ihre zweite Miete nicht gezahlt haben, dann sollten Sie die Mietrueckstaende schnell zahlen. Ansonsten wird es schwieriger fuer Sie.
Zu Ihrer Vereinbarung ueber die Mietzahlungstermin. Haben Sie diese Vereinbarung mit Ihrer Vermieterin schriftlich vereinbart, dann sind das gute Voraussetzungen fuer die Zukunft. Falls nicht, sollten Sie mit der Zahlung der kompletten Mietrueckstaende mit Ihrer Vermieterin "Ihre Vereinbarung" schriftlich abschliessen.Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
D-D-I
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