Hallo, ich habe jetzt erstmal die mündliche Mitteilung bekommen, das mein Vermieter Eigenbedarf anmelden muss.
(es ist mir bewusst, dass es erst rechtens wird, wenn er mir das schriftlich mitteilt.)
Wir (ich bin alleinerziehend mit 2 kleinen Kindern) sind erst seit Juli eingezogen, dementsprechend bin ich geschockt.
Im Standard Mietvertrag ist nieder geschrieben :
Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt am 01.07.2020, es läuft auf unbestimmte Zeit.
Die Vertragspartner streben ein längerfristige Mietverhältnis an. Der Vermieter verzichtet für einen Zeitraum von 3 Jahre und 9 Monaten ab Vertragsschluss auf das Recht zur ordentlichen Kündigung (Kündigung wegen Eigenbedarf, als Einliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungskündigung §§ 573, 573a, 537b BGB). Die Kündigung kann frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums ausgesprochen werden.
Hat von euch jemand Ahnung ob er jetzt Wege hat daraus zu kommen? Ob es Ausnahmen gibt.
Ich hab natürlich auch wenig Lust das es zuviel Ärger gibt.. Wir wohnen auf m Land.. Kleiner Ort..
Lieben Dank fürs lesen
ELA