Vereinbarung über Kaution unklar

  • Guten Tag,

    habe vor ein halbis Jahr eine Wohnung gemietet,im Mietvertrag steht nichts von Kaution ,

    habe aber auf einen Extrablatt (vereinbarung) unterschrieben das ich die Kaution in Raten

    bezahlen kann.

    Konnte ich aber nicht einhalten ,nun droht der Vermieter mir mit Kündigung,

    kann ich dagegen angehen weil ja im Mietvertag nichts von der Kaution steht oder zählt

    die Schrifliche vereinbarung auch?


    mfg

  • Wie sieht denn dieses Extrablatt genau aus? Handelt es sich um eine konkrete Kautionsvereinbarung, d.h. es ist eine genaue Summe und auch Zahlungsbedingungen vereinbart?

    Wenn das ganze auch von Dir unterschrieben ist, dann ist das wirksam.

    Wenn deine Unterschrift dort nicht vorhanden ist, dann ist das auch keine wirksame Vereinbarung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • ja ist unterschrieben,es ist eine art ratenvertrag bis ich meine kaution vom Vormieter bekommen habe,

    hab die kaution aber ausgegeben, jetzt habe ich aber erstmal die miete gekürz wegen schimmel um 30%

    der will jetzt ein gutachter schicken muss ich den reinlassen?vermieter will mich jetzt kündigen ,habe eine kleine

    tochter kann er mich einfach frislos kündigen?habe ein zeitmietvertrag bis ostern 2021 muss ich dann auf jedenfall

    raus?

    danke

  • Wenn aus diesem Vertrag hervorgeht, dass Du eine Kaution zu zahlen hast und dieser Vertrag auch unterschrieben ist, dann musst Du auch zahlen.

    Das kann dann als Nachtrag zum eigentlichen Mietvertrag angesehen werden.

    jetzt habe ich aber erstmal die miete gekürz wegen schimmel um 30%

    Nach Rücksprache mit einem Fachanwalt oder nach Bauchgefühl? Ich hoffe, Du hast den Betrag zur Seite gelegt?

    der will jetzt ein gutachter schicken muss ich den reinlassen?

    Ja, natürlich. Der Gutachter muss ja schauen, woher der Schimmel kommt, damit dieser beseitigt werden kann.

    ,habe eine kleine

    tochter kann er mich einfach frislos kündigen?

    Wenn die Kaution mindestens 2 Kaltmieten beträgt und Du diese nicht zahlst, ja.

    Die Tatsache, dass Du eine kleine Tochter hast, spielt dabei keine Rolle.

    habe ein zeitmietvertrag bis ostern 2021 muss ich dann auf jedenfall

    raus?

    Wenn die Befristung ausreichend begründet wurde, ja.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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