Hallo! Ich bauche mal Eure Hilfe. Ich bin am 31.03.2010 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Jetzt verlangt mein alter Vermieter 420 Euro Nachzahlung vo mit für den Zeitraum vom 01.10.2009 - 31.03.2010. Fast alles beläuft sich auf die Heizkosten. Ich hatte aber nur eine 31qm Wohnung. Ist die Forderung rechtens? Was sollte ich jetzt tun? ![]()
Hilfe Nebenkosten Nachzahlung
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Spriffs -
20. Mai 2011 um 23:26 -
Erledigt
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Hallo! Jetzt verlangt mein alter Vermieter 420 Euro Nachzahlung vo mit für den Zeitraum vom 01.10.2009 - 31.03.2010.
Von wann bis wann beläuft sich der Abrechnungszeitraumm dieser Abrechnung? Wann Sie ausgezogen sind ist nicht entscheidend.
Fast alles beläuft sich auf die Heizkosten. Ich hatte aber nur eine 31qm Wohnung. Ist die Forderung rechtens?
Wer diese Frage beantworten will, muss entweder Hellseher sein, oder er hat die Abrechnung der Heizkosten vor sich liegen.
Was sollte ich jetzt tun?
Was glauben Sie könnte ein Fachmann mit der Aussage, mein Auto braucht zuviel Sprit, anfangen? Nichts!
Ohne weitere, wichtige Angaben keine Antwort.
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Mit den paar Brocken, welche Sie hier dem Forum zum Fraß vorwerfen, kann ich Mainschwimmer guten Gewissens nur zustimmen!
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Der Abrechnungszeitraum beläuft sich vom 01.10.2009 - 30.09.2010.
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Der Abrechnungszeitraum beläuft sich vom 01.10.2009 - 30.09.2010.
Und jetzt? Sie glauben doch nicht im Ernst, dass man daran erkennen kann, ob Sie zuviel oder zu wenig bezahlen müssen. Wenn Sie nicht in der Lage sind, weitere Daten über Ihre Betriebskosten bekannt zu geben, dann werden Sie mit Sicherheit bezahlen müssen.
Entweder Sie schreiben jetzt alles was in der Rechnung steht fein säuberlich ab, oder Sie scannen die Abrechnung und stellen sie hier ein. Oder Sie lassen es sein und bezahlen, bevor Sie der Vermieter anmahnen muss.
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