Mietminderung durch gepfuschten Unterboden in der Küche?

  • Hallo liebe Community,

    dieses Forum wurde mir wärmstens empfohlen, daher hoffe ich sehr dass mir jemand helfen kann.

    Folgende Situation:

    Wir sind am 01.06. eingezogen. Wohnung ohne Küche, ohne Waschbecken, ohne Herd. Heißt ein leerer Raum. Da der Boden sehr uneben war haben wir mit dem Vermieter (bzw. deren Hauswart) gesprochen und er sagte uns Ende Juni zu dass er einen Bodenleger beauftragen würde, welcher den Boden gerade macht. Vorraussetzung wäre dass wir das dortige Laminat entfernen Haben wir gemacht. Der Bodenleger hat sich erst 12 Tage und auf Nachfrage beim Hauswart bei uns gemeldet und wir haben erst einen Termin am 31.07 bekommen.

    Boden wurde mit Ausgleichsmaße gerade gemacht. Wir haben heute (3. August) nun einen Fliessenleger einbestellt, der uns die Fliessen legt.

    Beim Zeigen Küche ist der Boden an zwei Stellen einfach zerbröselt (durch einfaches gehen darauf) und nun haben wir zwei Löcher im Küchenraum und durften die Anfahrt des Fliessenlegers zahlen. Außerdem steht unsere gesamte Küche (Küchenschränke, Geschirrspüle, Herd) verteilt auf alle Räume unserer Wohnung rum. Es wird klar dass hier gepfuscht wurde.

    Nun möchten wir uns bei der Gesellschaft morgen beschweren und wollten fragen ob wir irgendeinen Anspruch auf bspw. Mietminderung haben? Wir haben viel toleriert und mitgemacht, weil wir einfach froh waren bezahlbaren Wohnraum gefunden zu haben. Aber das ist nun eindeutig zu viel da wir schon 2 Monate ohne Küche leben. Der Wohnzustand ist katastrophal da wir kaum Platz haben und nach 2 Monaten unsere Küche noch immer nicht einbauen können.


    Ich hoffe ihr bringt Licht ins Dunkel.

    Vielen lieben Dank und liebe Grüße

  • Nun möchten wir uns bei der Gesellschaft morgen beschweren und wollten fragen ob wir irgendeinen Anspruch auf bspw. Mietminderung haben?

    Grundsätzlich sind die Mieterrechte ausgeschlossen, soweit man in Kenntnis eines Mangel die Wohnung bezieht. Dies gilt auch, wenn die Beseitigung zugesagt worden ist, zumindest dann für einen angemessenen Zeitraum. Dass der Handwerker erst so spät kann, dafür kann der Vermieter ja nichts. Ich würde also schon sagen, dass die Mietminderung bisher noch ausgeschlossen sein dürfte.

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