wann müste ich die Wohnug kündigen, wenn ich angenommen ich könnte ab September eine neue Wohnung beziehen.
Folgender Sachverhalt: durch die ständige nächtliche Ruhestörungen von zwei Parteien, auch mehrfache anzeigen, habe ich meine Vermieterin schon zwei Mal eine Frist gesetzt von zwei Wochen den mangel zu beheben. Das erste war ein Einschreiben mit Rückschein den ich nach drei Wochen wieder zurückbekommen, obwohl die Vermieterin anwesend war, den zweiten normal. Es war danach ruhiger, aber seit Anfang Juli gibt es so gut wie täglich wieder nächtliche Ruhestörungen.
Jetzt würde ich gerne von meinem Sonderkündigungsrecht gebraut machen. Also wenn ich eine neue Wohnung im September hätte, kündigen im August oder September?