Was kann nach Vermieterwechsel passieren?

  • Hallo,

    der aktuelle Vermieter eines Hauses hat den aktuellen Mietern mitgeteilt, dass dieser das Haus verkaufen will. Er wäre wohl dazu rechtlich nicht verpflichtet, da die aktuellen Mieter kein Vorkaufsrecht hätten, er hat diese dennoch als Erstes gefragt, ob sie das Haus kaufen möchten.

    Leider können sich die Mieter den Hauskauf nicht leisten.

    Wie kann und wird es jetzt weitergehen?

    Aktuelle Gedanken und Ängste:

    - Der aktuelle Vermieter meldet Eigenbedarf an und kündigt die aktuellen Mieter, die kürzer als zwei Jahre in dem Haus wohnen, mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten und dann müssen sie raus sein und dann muss der Vermieter selbst oder seine Großeltern oder Eltern oder seine Kinder oder seine Geschwister im Haus einziehen!? Innerhalb welcher Frist muss dann das Haus von den zum Eigenbedarf gehörenden Personen bezogen werden? Was ist, wenn das Haus dann doch nicht von einem dieser Personenkreise bezogen wird, sondern das Haus vielleicht erst einmal leersteht und dann an einen anderen verkauft wird, der wiederum an jemanden vermietet, der nicht zum Eigenbedarf gehört?

    - Der aktuelle Vermieter verkauft das Haus an einen anderen. Der Übergang ist aber erst abgeschlossen, wenn der neue Vermieter im Grundbuch steht, oder!? An wen ist während dieser Zeit (nach erfolgtem Verkauf bis Eintragung ins Grundbuch) die Miete zu entrichten? Erst einmal an keinen und erst nach Eintragung ins Grundbuch komplett an den neuen Vermieter? Der neue Vermieter meldet Eigenbedarf an und kündigt die aktuellen Mieter, die zum Zeitpunkt des Übergangs kürzer als zwei Jahre in dem Haus wohnen, mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten und dann müssen sie raus sein und dann muss der Vermieter selbst oder seine Großeltern oder Eltern oder seine Kinder oder seine Geschwister im Haus einziehen!? Innerhalb welcher Frist muss dann das Haus von den zum Eigenbedarf gehörenden Personen bezogen werden?

    - Gelten diese drei Monate Kündigungsfrist in jedem Fall, also auch bei einem Übergang oder gibt es da besondere und längere Fristen? Gibt es vielleicht auch besondere und längere Kündigungsfristen, ob jetzt aktueller oder neuer Vermieter, bei sozialen "Härtefällen", wie z. B. Schwangerschaft, Vorhandensein von Babys/kleinen Kindeen und/oder Bezug von Mutterschaftsgeld und/oder Elterngeld?

    - Bis zu welchem Betrag darf der neue Vermieter die aktuelle Warmmiete ab Übergang sofort erhöhen, wenn diese aktuell 1000 € warm beträgt?

    Danke.

    Gruß

    Bud

  • Bis zu welchem Betrag darf der neue Vermieter die aktuelle Warmmiete ab Übergang sofort erhöhen,

    Hier ist einzig eine belastbare Antwort möglich. Wenn in dem Wohnort keine andere Regelung zutrifft, dann kann die Kaltmiete nach Mietspiegel um 20% erhöht werden. Gibt es keinen Mietspiegel dann nach der Benennung von 3 Vergleichswohnungen oder einem Gutachten eines vom Gericht zugelassenen Gutachters.

    Bei den anderen Fragen gibt es zu vile "Wenn" und "Aber". Da kann man erst etwas sagen, wenn der Verkauf in trockenen Tüchern ist.

  • Der aktuelle Vermieter meldet Eigenbedarf an und kündigt die aktuellen Mieter

    Diese Variante ist eher unwahrscheinlich. Denn bei Eigenbedarf ist es so, dass dieser auch tatsächlich vorliegen muss. Mit einem vorgeschobenen Eigenbedarf wird der Vermieter eventuell schadenersatzpflichtig. Und wenn man schon vom Verkauf weiß, dann sollte man als Mieter die Kündigung noch genauer prüfen hinsichtlich der Begründung.

    Der aktuelle Vermieter verkauft das Haus an einen anderen.

    Das kann schon eher passieren, dass der neue Eigentümer seinerseits wegen Eigenbedarf kündigen wird. Das muss aber nicht sein, einige kaufen Immobilien als Kapitalanlage. Die Kündigung kann erst mir dem Grundbucheintrag ausgesprochen werden wie du schon geschrieben hast.

    An wen ist während dieser Zeit (nach erfolgtem Verkauf bis Eintragung ins Grundbuch) die Miete zu entrichten?

    Hierüber würden dir die Eigentümer eine Information schreiben, bis dahin zahlst du immer an den bisherigen Eigentümer weiter.

    Gelten diese drei Monate Kündigungsfrist in jedem Fall, also auch bei einem Übergang oder gibt es da besondere und längere Fristen?

    Bezüglich dem Eigentümerwechsel gibt es keine besonderen Regelungen dazu. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie ohne Eigentümerwechsel.

    bei sozialen "Härtefällen", wie z. B. Schwangerschaft, Vorhandensein von Babys/kleinen Kindeen und/oder Bezug von Mutterschaftsgeld und/oder Elterngeld?

    Ja, der §574 BGB ist hier relevant. Aber auch das gilt unabhängig vom Eigentümerwechsel.

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