Hallo,
Mein Problem ist folgendes: Ich bin am 1.5. in eine 3er WG gezogen. Der Vormieter meines Zimmers hat bei seinem EInzug damals eine Kaution sowie einen Abschlag, den seine Vormieterin forderte, bezahlt. Laut meiner anderen beiden Mitbewohnern hätte er damals den Abschlag nicht zahlen müssen (beiden haben ihrerseits dies nicht tun müssen), hat dies jedoch getan um Streitereien zu vermeiden.
Nun möchte er diesen Abschlag von mir haben, da er natürlich sein Geld wiederhaben möchte. Da ich diesem Abschlag nicht klar wiedersprochen habe, bin ich, soweit ich das nach Gesprächen mit befreundeten Juristen verstanden habe, dazu verpflichtet ihn zu zahlen. Allerdings stellt sich mir die Frage, wofür ich diesen Abschlag zahlen soll, da er das damals auch nicht klar wusste. Anscheinend für unser Kücheninventar, dass anscheinend seine Vormieterin gestellt hat (seine Worte: große Küchengeräte wie Herd, Arbeitsplatte, Waschmaschine und Kühlschrank und in einer anderen Mail schreibt er für Teile des Kücheninventars). Muss er das nicht klar belegen können wofür genau der Abschlag ist? Denn sonst könnte ja jeder Vormieter bei einem Einzug einfach so sagen, du musst für "dies und das" "jenes" zahlen. Meine Mitbewohner sagten außerdem noch, dass seine Vormieterin alles mitgenommen hat, was ihr gehört hat, wofür also der Abschlag. Noch dazu argumentiert er damit, dass der Abschlag in einem Untermietvertrag festgehalten wurde. Unsere Immobilienverwaltung sagt jedoch, das alle die hier wohnen Hauptmieter sind, es also keine Untermietverträge gibt.
Die Situation sah bei seinem Eizug hier anscheinend so aus:
Seine Vormieterin wollte aus der WG ausziehen und hat fristgerecht gekündigt. Sie wollte jedoch noch früher raus und hat sich für die verbleibenden Monate einen Untermieter (eben meinen Vormieter) in das Zimmer geholt. In dem Untermietvertrag zwischen den beiden ist anscheinend der Abschlag manifestiert. Jedoch hat er nach den drei Monaten in denen er zur Untermiete hier wohnte einen richtigen Nachtrag zu Hauptmietvertrag bekommen.
Meine hauptsächliche Frage nun:
Ist ein in einem solchen Untermietvertrag manifestierter Abschlag rechtsgültig (werden Abschläge nicht Mieterintern geklärt, in unserem Fall hat der Vermieter nichts damit zu tun), auch wenn dieser vor meiner Zeit schon abgelaufen ist und inwiefern muss mein Vormieter mir nachweisen, wofür der Abschlag ist?? Ich habe erstmal gesagt, dass ich nicht einsehe, dass ein solcher Abschlag gerechtfertigt ist, vor allem das dieser immer weitergereicht wird (In meinem Mietvertrag ist davon nichts erwähnt). Nun droht er mit zivilrechtlichen Schritten wenn ich nicht binnen 2 Wochen zahle...
Über eine kleine rechtliche Einschätzung wäre ich sehr dankbar ![]()
Philipp