HILFE zur Nebenkostenabrechnung

  • Hallo,

    ich wohne seit dem 15.03.2010 in einem 4 Parteienhaus im ersten Stock. Leider kenne ich mich nicht so gut aus mit Nebenkostenabrechnungen, daher würde ich hier gerne um Rat fragen.

    Zur Info: Ich zahle monatlich 150€ Nebenkosten.

    Durch die Abrechnung steige ich selber leider nicht so genau durch, daher habe ich sie im Anhang als PDF gehauen.

    Hier ein paar Fragen einzeln aufgelistet.

    1. Ich bin eigtl. ein Mensch der wenig heizt, von daher würde ich gern wissen, ob der von mir verbrauchte Wert realistisch ist für 1 Person.

    2. Es werden mir 262,69 € für Gartenpflege berechnet. Ich wohne im 1. Stock und mir steht kein Garten zur Verfügung (lediglich die beiden Wohnungen unter mir). Alle 2-3 Monate kommt jmd zum Rasenmähen / und Hecke schneiden. Kann mir dies in dieser Höhe berechnet werden? (Gesamtkosten 1313,45€)

    3. Es wird mir 200,99€ für Beleuchtung berechnet. Was kann ich darunter verstehen? Die Lampen draußen gingen vom Einzug bis Ende November überhaupt nicht... Kann er mir dennoch 200,99€ für Beleuchtung berechnen? (Gesamt 1004,96€)

    4. Versicherungen werden mir mit 131,04€ berechnet. Bisher habe ich keinerlei Info darüber bekommen, um was für Versicherungen es sich hierbei handelt. Muss ich diese dann zahlen?

    5. Unter dem Punkt "Sonstiges" werden mir einfach mal 15,32€ berechnet... Was kann ich darunter verstehen?


    Also alles in allem, bin ich ein bissl überfordert und ich weiß leider nicht was rechtens ist und was nicht... Und bevor ich einfach treudoof zahlen, wollte ich Euch nochmal zu Rate ziehen ;)

    Danke im voraus

    ... kann die PDF nicht anhängen... wie soll man das denn auf 100kb bringen...

  • Hier ist eine Aufstellung, welche Betriebskosten

    Betriebskosten, Nebenkosten, Betriebskostenverordnung

    der Mieter bezahlen muss. Ob bei Ihnen die einzelnen Posten zu hoch sind kann letztendlich nur durch einen Einblick in die Originalrechnungen gesagt werden.

    1. Ob Sie wenig heizen oder viel ist nicht so stark abhängig, denn Sie müssen sowieso 30 oder 50% der Gesamtkosten nach der Wohnfläche bezahlen. Der andere Teil sind dann die tatsächlichen Verbrauchskosten. Einblick in die Materie erhalten Sie hier:

    Heizkostenverordnung

    2. Auch wenn Sie Garten oder Vorgarten nicht nutzen, fallen Kosten an, die die Mieter bezahlen müssen.

    3. Diese Kosten dürfen Hausstrom beinhalten, der nicht nur für die Beleuchtung sondern auch für die Heizungspumpe benötigt wird.

    4. Das sind die üblichen Hausversicherungen gegen Wasser, Feuer und Unwetter.

    5. Das kann Ihnen nur Ihr Vermieter auf Anfrage mitteilen.

    Hier ist ein interessantes Lexikon, das Sie zu Ihren Favoriten verlinken sollten: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

  • Hallo Chris2806,
    ein paar Erfahrungswerte zu Ihren Bekos.
    Nr. 1 Antwort leider nicht moegliche. Nur zu erwaehnen das in der Regel eine Verbrauchsabhaengige Abrechnung gemaess. HeizKV zu erfolgen hat.

    Nr.2 Wenn es keine Gartenarbeit ausserhalb des Garten Ihrer Mitbewohner besteht, dann ist dieser Kostenpunkt schon etwas seltsam.

    Am besten Vermieter um schriftlich Erlaeuterung incl. Abrechnungskopien des Gaertner etc. verlangen. ( Kann auch bei den Vermieter eingesehen werden oder Kopiekosten erstatten. Er wird Sie eventuell darauf hinweisen )

    Nr.3 Auch hier schon ein wenig merkwuerdigt. Somit wie in Punkt Nr.2 beschrieben handeln

    Nr.4 Versicherungen bestehen in der Regel. Ansonsten wie in Punkt Nr. 2 beschrieben handeln.

    Nr.5 Punkt Sonstiges muss erlaeutert werden. Auch hier wie in Punkt Nr. 2 beschrieben handeln.

    Unterlagen schriftlich anfordern und am besten Widerspruch gegen diese Beko Abrechnung einlegen. Falls Nachzahlung von Ihnen erfolgen, dann am besten unter "Vorbehalt" zahlen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (17. Mai 2011 um 19:58)

  • Hallo,

    vielen Dank für Eure Antworten, ich habe heute mit meinem Vermieter telefoniert... Leider niemand zuständiges zu greifen...

    Was mich an der Beleuchtung noch wundert ist der Gesamtwert von über 1000€... Soviel Strom verbrauch ich in meiner gesamten Wohnung in einem Jahr ...

    Da ich ja genau so viel für den Garten zahle, wie die Mieter die diesen nutzen, ist es doch eigtl. mein Recht mich in dessen Garten "breit" zu machen oder nicht? ;)

  • Da ich ja genau so viel für den Garten zahle, wie die Mieter die diesen nutzen, ist es doch eigtl. mein Recht mich in dessen Garten "breit" zu machen oder nicht?
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    Nur, wenn mietvertraglich eine Mitnutzung vereinbart ist.
    Es wurde ja schon gesagt: Wenn die Gartenpflege sich auf Gemeinschaftgarten (also z.B. Vorgarten, Rasenfläche ums Haus etc.) bezieht, dann haben alle Parteien im Haus diese Kosten zu tragen. Und zwar unanhängig davon, ob man den Garten auch nutzen kann, oder darf.

    Lediglich, wenn es sich um Gartenpflege für einen Garten handelt, der einer bestimmten Partei (z.b. den Bewohnern im EG) mitvermietet wurde, und deshalb auch nur von denen genutzt werden darf, dann können diese Kosten auch nur an diese Partein umgelegt werden.

    Oftmals gibt es eine Komination aus beidem. Bspw. wenn der Garten hinterm Haus einer bestimmten Partei zugeordnet ist, aber vor dem Haus noch ein paar Zier-Beete und Rasen ist.

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