menschlich enttäuscht-davon abgesehen: ist das rechtens?

  • Hallo,
    seit 9 Jahren wohne ich in einer kleinen Doppelhaushälfte,hab mich mit meinen Vermietern immer gut verstanden, meine Miete pünktlich und zuverlässig jeden Monat bezahlt.
    Nun ist mein Vermieter vor 2 Jahren verstorben,eine kurze Zeit hat seine Frau die Mietangelegenheiten übernommen,seit ca. 6 Monaten macht dies deren Tochter.
    Meine Nachbarn haben gebaut und sind Anfang April ausgezogen. Ca. 4 Wochen vorher bekam ich einen Anruf (Mutter der Vermieterin), dass man mit Nachmietern auch in meinen Keller wolle (das gesamte Haus ist unterkellert und wird sich von den 2 Mietparteien geteilt,meine Nachbarn haben die eine gemeinsame Tür auf ihrer Seite immer durch ein Vorhängeschloss gesichert, ich hielt das nie für nötig, d.h. mein Kellerbereich war und ist jederzeit auch von der anderen Wohnung zu betreten).
    Ich war zwar etwas erstaunt, und habe dies auch zum Ausdruck gebracht, habe mich aber einverstanden erklärt und darum gebeten, mich dann bitte telefonisch über einen Termin zu unterrichten.
    Daraufhin habe ich nichts mehr gehört und bin davon ausgegangen, dass es einfach keine Nachmieter gibt. Was sich gerade zu bestätigen scheint, da bis jetzt niemand in der anderen DH-Hälfte wohnt.
    Nun erhielt ich am Samstag einen Brief meiner Vermieterin (per Post geschickt-sie wohnt 20 Meter von mir entfernt!!), der mich ziemlich geschockt hat. Darin wird mir mitgeteilt, man wäre im Rahmen der Wohnungsabnahme zum Auszug meiner Nachbarn in meinen Kellerräumen gewesen (der Gaszähler der anderen Wohnung befindet sich dort) und hätte diese, sinngemäss, in einem "vollgemüllten" Zustand vorgefunden. Ich werde nun, mit einer einwöchigen Frist, aufgefordert, den Keller zu reinigen, meinen "Müll" ordnungsgemäss zu entsorgen, sonst würde man eine Putzfrau beauftragen und mir dies in Rechnung stellen.
    Fakt ist:
    - mein Keller ist nicht "zugemüllt", es ist allerdings ein Keller! in dem durchaus Dinge stehen, für die ich momentan keine Verwendung bzw. keinen Platz habe.
    - ich bewahre die gelben Säcke dort auf, die einmal monatlich abgeholt werden. Wo soll ich sonst damit hin?

    Das Ganze gipfelte dann in dem Satz, das sie sich Sorgen um den Zustand der Wohnung machen würde, wenn "der Keller schon so aussähe" :mad:... Bisher gab es in 9 Jahren nie Probleme, die Vermieter waren regelmässig nach Vorankündigung in der Wohnung oder auch im Keller, um die Wasseruhr abzulesen, keine Beanstandungen, Freude darüber, dass ich das Wohnzimmer auf eigene Kosten mit Laminat ausgelegt habe etc. etc.. Der letzte Besuch war vor etwas über 2 Jahren.

    Nun bin ich wirklich jemand, den man nicht hört und sieht, bin eh kaum zuhause, da beruflich und privat viel unterwegs. Ich mag meine Wohnung sehr, da ich dort meine Ruhe habe, was für mich im Schichtdienst sehr wichtig ist. Ich moechte einfach nur meinen Frieden, wie die letzten 9 Jahre auch.

    Ganz davon abgesehen, dass ich menschlich sehr enttäuscht bin (wenn man ein Problem hat, warum ruft man mich dann nicht an?), und geschockt, dass man mich ja quasi als "Dreckschwein" hinstellt, war es rechtens, dass meine Vermieterin ohne mein Beisein, und ohne mich vorher zu informieren, in meinen Kellerräumen war? Wie sollte ich nun am besten vorgehen?

    Vielen Dank für eure Geduld beim lesen, bin für jede Antwort dankbar!

    Einmal editiert, zuletzt von charlie4 (16. Mai 2011 um 09:50)

  • Machen Sie Ihrer Vermieterin klar, dass sie sich nach § 123 StGB strafbar gemacht hat (Erklärung weiter unten). Was Sie im Keller lagern geht sie einen feuchten Dreck an, außer es wären Dinge, die als explosiv oder grundwassergefährdend eingestuft sind.

    Was das Laminat im Wohnzimmer betrifft, hoffe ich ich, dass Sie die Verlegung erst nach schriftlicher Erlaubnis vorgenommen haben. Es könnte sonst passieren, dass Sie bei einem Späteren Auszug zum Rückbau aufgefordert werden. Und wenn dann irgendwelche Türen gekürzt wurden, kann das teuer werden.

    Hausfriedensbruch

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das mit dem Hausfriedensbruch habe ich mir gleich mal ausgedruckt.
    Für das Laminat gab es zwar keine schriftliche Erlaubniss, das ist aber auf einem PVC verlegt worden, Türen mussten nicht gekürzt werden, von daher wäre ein Rückbau unproblematisch.

  • Hallo Charlie, ich kann Ihre Enttäuschung absolut verstehen. Der Vorwurf, wie es in Ihrem Keller aussähe, sei skandalös und lasse für die Wohnung Schlimmes ahnen, ist ja absolut lächerlich, solange dort keine Gefahrenstoffe lagern. Mir sind keine Vorschriften bekannt, welche Ordnung für eine Kellernutzung vorgesehen ist.

    Abgesehen davon und der Art und Weise, wie man Sie davon in Kenntnis gesetzt hat (schriftlich), würde ich mich gewarnt fühlen. Es sieht leider so aus, als ob nach den "guten, alten Zeiten" mit dem alten Vermieter ungemütliche neue Zeiten anbrechen. Mir drängt sich auch der Verdacht auf, dass die Vermieterin Ihnen irgendetwas anlasten will, um Sie zu vertreiben. Das ganze war doch nur ein Vorwand, um Ihnen etwas auszuwischen. Sieht für mich so aus, als habe die Vermieterin Pläne für die von Ihnen gemietete Hälfte, bei denen Sie nur noch stören. Tut mir leid, wenn das alles sehr negativ klingt, aber mir läuten bei so einer Vorgehensweise die Alarmglocken.

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