Kaution wird in Zukunft nicht zurückerstattet

  • Hallo,

    ich hatte in einem anderen Thread ("Vermieter weigert sich Kündigung zu unterschreiben") schon erwähnt wie komisch mein Vermieter ist und jetzt habe ich noch ein weiteres Problem.

    Ich weiß jetzt schon zu 100%, dass ich die Anfangs gezahlte Kaution auf regulärem Wege nicht zurückerhalte.
    Ich werde im Juli die Wohnung verlassen und habe jetzt von einigen Vormietern gehört, dass er die Kaution nicht zurückerstattet!

    Er ist wohl auch insolvent und da meinte schon mein "Rechtsprof", dass man einem armen Mann kein Geld aus der Tasche ziehen kann. Also eine Anzeige im nachhinein wäre vergebens.

    Was kann ich nun machen, um wenig Ärger mit ihm zu haben und trotzdem die Kaution zurückzuerhalten?

    Eine Vormieterin hat einfach die letzte Mietzahlung nicht geleistet und dann es solange herausgezögert, dass Ende des Monats war, um dann die Miete mit der Kaution zu verrechenen (Kaution ist eine Monatsmiete... also passt das komplett).

    Ein andere Vormieter hatte sogar ein Einschreiben mit Rückschein nachträglich zu dem Vermieter gesendet... --> Annahme verweigert!

    Eventuell habt ihr ja ein paar Tipps für mich!

    Vielen Dank schonmal im Voraus...
    Grüße,

  • Hallo,

    ich hatte in einem anderen Thread ("Vermieter weigert sich Kündigung zu unterschreiben") schon erwähnt wie komisch mein Vermieter ist und jetzt habe ich noch ein weiteres Problem.

    Diese Unterschrift muss er auch nicht geben.

    Was kann ich nun machen, um wenig Ärger mit ihm zu haben und trotzdem die Kaution zurückzuerhalten?

    Regulär nichts.

    Eine Vormieterin hat einfach die letzte Mietzahlung nicht geleistet und dann es solange herausgezögert, dass Ende des Monats war, um dann die Miete mit der Kaution zu verrechenen (Kaution ist eine Monatsmiete... also passt das komplett).

    Aber damit ist der Sinn einer Kaution, Sicherheit für mögliche Schäden an der Mietsache, nicht mehr gegeben.

    Eventuell habt ihr ja ein paar Tipps für mich!

    Nö, da gibt es keine Tipps. Und wenn, dann wären die alle illegal.

    Vielen Dank schonmal im Voraus...
    Grüße,

    Beschäftigen Sie sich bitte mit diesem Lexikon. Da finden Sie hilfreiche Tipps: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

  • Hallo kaktus,
    es ist immer sehr gewagt, wenn man nur etwas "hoert" und keinen schriftlichen Nachweis darueber hat. Der Regelfall ist, dass Sie nach erfolgter Wohnungsabnahme und durch keine weiteren Verrechnungen ( offene Bekos etc.) Ihre Kaution zurueck erhalten. Kann in der Regel einige Monate in Anspruch nehmen. Erfolgt dies nicht, sollten Sie Ihren Vermieter schriftlich aufordern die Kaution bis zu ein bestimmtes Datum zurueck zu zahlen. Wenn immer noch keine Reaktion erfolgt, habe Sie etwas in der Hand um Hilfe bei einen Rechtanwalt zu bekommen.

    Sie sollten aber nach Moeglichkeit versuchen, dass Sie schriftlich vom Vermieter nachweisen koennen, dass keine weiteren Ansprueche mehr gegen Sie bestehen.

    Die Kaution so einzusetzen wie Sie von Ihrer Vormieterin berichtet haben, kann ein "Schuss" nach hinten sein. Das bedeutet das Sie dann derjenige sind, der Probleme macht und Ihr Vermieter gegen Sie "klagt".

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (17. Mai 2011 um 20:56)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!