3 Monate Kündigungsfrist wenn Wohnung noch nicht bezogen wurde

  • Meine Tochter hat eine Wohnung gemietet nun ist etwas dazwischen gekommen und kann diese nicht mehr bewohnen,hat aber auch nicht drinnen gewohnt.muss sie die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten?

  • Ja,

    wobei die Kündigung - soweit nicht im Vertrag anders geregelt - auch schon vor dem Einzug ausgesprochen werden kann. Beim aktuellen Wohnungsmarkt hat man sicherlich auch gute Chancen einen neuen Mieter zeitnah zu finden.

  • Zusätzlich sollte der Mietvertrag auf einen etwaigen (beidseitigen) Kündigungsausschluss geprüft werden. Das wäre für einen Zeitraum von maximal 48 Monaten möglich.

    Im Schlimmsten Fall wären das dann deutlich mehr als 3 Monate.

    Ich würde vorab aber mal mit dem Vermieter sprechen. Vielleicht hat er tatsächlich andere Interessenten in der Warteschlange.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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