• Wohne in einem 3 Famielienhaus,der Vermieter selber wohnt
    nicht im Haus.Ein Vermieter hat seine eigene Hausordnung und möchte das wir uns daran halten,das fängt damit an die Mülltonnen auszuwaschen nach der leerung,3x am Tag eine Woche lang die Hofeinfahrt zu fegen und den Flur zu putzen.Es ist eine Doppelgarage vorhanden wo die 2 anderen Mieter Ihr Fahrzeug stehen haben.Ich selber habe ein Stellplatz in der Hofeinfahrt,wo ich jetzt mein Wohnmobil hin stellen möchte und er dagegen ist.Sein PKW steht ständig unter dem Balkon,wenn man aus der Hautür geht müss man immer ein Bogen machen,obwohl dort kein Parkplatz ist,er beruht sich darauf das er halt am längsten im Haus wohnt und das halt so ist.
    Welche rechte hab ich, ich mache noch 3fach Schicht,hab einen Schwerbeschädigtenschein 100% auf grund einer Krebserkrankung und im Jahr 2009 hab ich einen Herzinfarkt bekommen.
    Ich bin 42 Jahre alt.....soll ich mich nun raus ekeln lassen.
    Freue mich auf meinungen und antworten

    Gruss Frank Brauckmann

  • So traurig es klingen mag, aber im Mietrecht wird keine Rücksicht auf Erkrankungen genommen. Wie soll das auch gehen?

    Eine Hausordnung wird vom Vermieter festgelegt und dadurch Bestandteil des Mietvertrages. Änderungen an der Hausordnung würden auch Änderungen am Mietvertrag bedeuten und müssten vom Mieter genehmigt werden.

    Auch gibt es im Mietrecht kein "ich bin schon länger hier Mieter". Rechte und Pflichten gelten für alle Mieter gleich.

    Ob dort wo Sie parken, ein Wohnmobil Platz hat, kann ich nicht beurteilen. Jedenfalls könnte ein Verbot nur vom Vermieter, nie vom Mieter ausgesprochen werden.

    Wenn die Biomülltonne nach der Leerung ausgewaschen wird, ist das sicherlich nicht verkehrt, damit hält man den Gestank ein wenig unter Kontrolle. Das gleiche bei einer Restmülltonne zu verlangen, wäre der größte Unsinn des Jahres. In der Regel werden Straße und Hof 1x pro Woche gefegt. Was sagt Ihr Mietvertrag/Hausordnung dazu?

    Klartext: Ihr Mitmieter hat Ihnen keine Anweisungen zu geben. Für Sie ist nur der Mietvertrag/die Hausordnung maßgeblich. Änderungen an der Hausordnung könnte nur der Vermieter mit Ihrer Zustimmung vornehmen.

  • Servus

    Ich bedanke mich für die schnelle antwort.Die Hausordung besagt nur 1x die Woche den Flur zu putzen,daran werd ich mich nun halten,wenn es ihm nicht passt dann soll er sich an den Vermieter wende,ich denke mal das werd ich wohl schon hin bekommen.
    Danke Gruß Frank Brauckmann

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