Nachbarn sitzen im Hinterhof vor meinem Fenster

  • Guten Tag

    Ich wende mich an euch weil ich folgendes Problem habe:

    Mein Nachbar sitzt regelmäßig bzw. Täglich im Sommer mit seinen Kollegen auf unser Hinterhof mit Pavillon,Tisch und Grill also das volle Programm. Ich wohne im Erdgeschoss und sein aufgestelltes Lager steht direkt an mein Fenster (Schlafzimmer), sprich ich kann alles hören. Teilweise Sitzen sie da zu 6. und wenn sie ihre Bierchen trinken wird es Stunde für Stunde Lauter. Er ist der festen Meinung das er bis 22 Uhr da sitzen darf, bis die Nachtruhe anbricht. Hat mir auch schon irgendein Ausdruck aus dem Internet in Briefkasten gesteckt wo das mit der Nachtruhe drinn stand. Mein Problem ist einfach das ich im Sommer bei Plus 20 Grad nicht vor 22 Uhr das Fenster öffnen kann, wenn ich schlafen gehen muss, weil ich morgens wieder zur arbeit muss.


    Folgendes Problem kommt dazu:

    Seit 1 Jahr haben wir eine neue Vermietung die sich so gut wie gar nicht um das Haus kümmert einmal hatten sie dem Mieter geschrieben er muss das abbauen, weil er keine Genehmigung hat dafür und das sich einige beschwert hätten (Ich kenne nur mich) . Daraufhin hat der Nachbar den neuen Vermieter mitgeteilt, er hätte vom Vormieter eine Erlaubnis gehabt. Der Vermieter rief mich darauf hin an ob ich das denn nicht mit dem Mieter klären könne? Bis dato hat sich die Vermietung nicht mehr darum gekümmert und man bekommt die Vermietung einfach nicht zu fassen.

    Jedes Mal muss ich Fenster auf machen und bitten das sie ruhiger sind und ständig bekomme ich was zu hören bis 22 uhr wäre erlaubt. I

    Ich weiß nicht mehr was ich machen soll oder woher ich mir Rat holen kann.

    Mieterbund? Ordnungsamt? Was für Rechte habe ich noch? :(

  • Grundsätzlich gilt auch die Nachtruhe ab 22 Uhr. Aber man muss nicht alles ertragen als Mieter. Das Ordnungsamt hat damit aber rein gar nichts zu tun.

    Wenn sich die Vermietung weigert irgendetwas zu unternehmen muss man selbst aktiv werden. Das wäre dann eine Klage auf Unterlassung. Sowas endet dann meistens in etwas, wo der Richter bestimmte Einschränkungen macht, etwa nur jeden 2. Tag oder woanders auf den Hof etc.

    Aber ob das erfolgreich wird hängt wirklich von den Einzelumständen ab und auch vom Richter, die da ziemlich frei sind in solcher Entscheidung. Man sollte sich am besten vom Anwalt oder auch vom Mieterbund beraten lassen. Da geht es dann um ein Lärmprotokoll und eine Einschätzung wie erfolgreich das werden könnte.

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