Mietkaution wird verweigert

  • Hallo an Alle,

    es geht um eine Wohnung welche ich zwischen dem 01.03.2009 und dem 01.08.2010 bewohnte. Meine ehemalige Vermieterin wollte mir die Mietkaution nicht aushändigen, da sie diese bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung einbehalten darf, da ja eine Nachzahlung erwartet werden kann. Auf meine Frage wie lange dies dauern kann, meinte sie im letzten Jahr, dass sich das bis April noch hinziehen kann. Die letzte Nebenkostenabrechnun kam am 31.03.2010. So weit so gut. Da geh ich mit. Ich geh einfach davon aus, dass es dieses Jahr um die gleiche Zeit sein wird. Nun haben wir Mai und meine ehemalige Vermieterin reagiert einfach nicht. Anrufen war schon immer zwecklos. Sie wollte immer alles per SMS regeln. Wenn ich nun dort anrufe, geht niemand ans Telefon und auf meine Mails reagiert auch niemand. (Eingangsbestätigung habe ich bekommen, diese wird aber automatisch verschickt, da ich meine Mails immer mit Empfangsbestätigungs- Anfrage verschicke)

    Was kann ich nun machen? Darf sie mich solange hinhalten? (Ich habe schon überlegt in den Mieterschutzbund einzutreten. Aber 70€ dafür habe ich auch nicht wirklich so locker, dass ich das einfach so ausgeben könnte.)

    Danke im voraus fürs Lesen und für die Hilfe

    Liebe Grüße Pauline

  • Anrufe, Mails und SMS sind nicht geeignet eine Forderung nach Auszahlung der Kaution in die Wege zu leiten. Und außerdem sind sie alle nicht beweisbar!

    (Eingangsbestätigung habe ich bekommen, diese wird aber automatisch verschickt, da ich meine Mails immer mit Empfangsbestätigungs- Anfrage verschicke)
    Das ist aber kein Beweis!

    Frage, wissen Sie welchen Abrechnungszeitraum von 12 Monaten für die Abrechnung Ihre Vermieterin gewählt hat? Wenn es das Kalenderjahr ist, dann sind Forderungen aus 2009 mittlerweile verjährt (Gutschriften aber erst nach 3 Jahren).

    Für 2010 kann sich die Vermieterin aber Zeit bis zum 31.12.2011 lassen, ohne dass sie einen Fehler macht.

    Hier finden Sie Informationen zu Ihrem Problem:

    Rückzahlung der Mieterkaution

  • Hallo Mainschwimmer,

    Danke erstmal für die schnelle und nette Antwort.
    Letztes Jahr war es die Abrechnung für 01.01.2009- 31.12.2009 und dieses Jahr warte ich auf die Abrechnung von 2010.
    Also muss ich wirklich bis 31.12.2011 warten? Auch wenn andere Mieter nachweislich schon ihre Abrechnungen für 2010 haben?

    LG Pauline

  • Wenn andere Mieter die Abrechnung schon haben, wurde diese ja defintiv schon erstellt. Ich würde deshalb die Vermieter auffordern, dir die Nebenkostenabrechnung 2010 mit Verrechnung der Kaution zukommen zu lassen. Am besten mit Fristsetzung, auch schon für die Auszahlung des Restbetrages.
    Das ganze dann, der Nachweisbarkeit halber, per Einwurfeinschreiben - oder, wenn du die Möglichkeit hast, persönlich mit einem Zeugen, zustellen.

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