Parkettboden bei Einzug fehlerhaft ( Neubau)

  • Hallo ihr Lieben,

    ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll und hoffe auf Hilfe.

    Bei mir ist bald Übergabe und beim Ausmessen ist mir die schlechte Verarbeitung der Pakettböden aufgefallen.

    Es ist ein Neubau und es hat noch nie jemand drin gewohnt.

    Kratzer, Klebereste,Dellen.

    Sieht so aus als wäre was ohne Unterlage geschnitten worden etc.

    Natürlich werde ich das auf dem Protokoll festhalten jedoch habe ich auch das Gefühl dass sich der Boden bald löst, die Sockelleisten abtrennen oder sonst was reisst oder wellt.

    Kann ich auf Ausbesserung bestehen?

    Minderung?

    Was kann ich tun bzw was festschreiben lassen dass es danach nicht auf unsachgemäße Handhabe zurückfällt!?

    Vielen Dank

    Schöne Grüsse

  • Hallo,

    solche Ergebnisse sollte ein Handwerker nicht abliefern. Die Stellen würde ich fotografieren und als Anlage bei der Übergabe dem Protokoll beifügen. Eigentlich sollte der Auftraggeber so etwas reklamieren und nachbessern lassen denn es tut in den Augen weh wenn der Blick da aus Versehen drauf fällt.

    LG

  • Erstaunlich dass der Vermieter so eine Arbeit hinnimmt und sich dann traut, sowas zu vermieten. Leider weiß ich nicht, ob und was man da fordern kann. War das bei der Besichtigung der Wohnung nicht zu sehen?

  • Die Wohnungsübergabe an mich ist erst Ende des Monats.

    Ich konnte aber schon kurz mit dem Küchenbauer rein und da ist mir der Boden aufgefallen.

    Die Abnahme der Bauleitung war aber schon.

    Es wird nichts mehr nachbearbeitet.Die Wohnungen werden so an die Mieter übergeben.

    Jetzt steh ich da im Juni mit einer Neubauwohnung die so aussieht.....

  • Unglaublich! Ich hoffe für Sie, dass wenigsten die schlechte Handwerkerleistung in der Miethöhe berücksichtigt wurde. Ich würde da auf jeden Fall mit der Handycamera die Fußleisten und alle anderen Schadstellen aufnehmen und dem Vermieter zukommen lassen (und für sich selbst auch sichern, für alle Fälle) und mich beim Mieterbund informieren welche Möglichkeiten man in solchen Fällen hat.

  • Natürlich werde ich das auf dem Protokoll festhalten jedoch habe ich auch das Gefühl dass sich der Boden bald löst, die Sockelleisten abtrennen oder sonst was reisst oder wellt.

    Wichtig ist, dass du dir die Mieterrechte vor behältst, damit es zu keinem Verlust von denen kommt nach § 536b BGB. Wenn das gemacht wirst, hast du die üblichen Rechte, kannst also Ausbesserung verlangen ggfs. sogar dann die Selbstvornahme durchführen. Ob man hier eine Mietminderung wegen eher optischen Mängel durchsetzen kann sehe ich etwas problematischer.

  • d.h. ich schreibe ins Übergabeprotokoll:

    Parkettboden,Sockelleisten: Übernahme vorbehaltlich 536b ! Mängel siehe Fotos ???

    Dann bin ich raus sollte der Boden "auseinanderbrechen" etc.

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