Kündigung da Ehemann nachgezogen ist

  • Hallo
    Vielleicht könnte jemand mir ein wenig Rat geben.Ich wurde mich sehr freuen.

    Ich habe geheiratet in 2009 in Ausland.Ich habe eine Wohnung alleine bezogen hier in Deutschland in Sommer 2010.Meine Ehemann blieb in Ausland da wir müssen Ihm eine Visum beantragen. Der Visum bekam er in 2011 und kam nach Deutschland in Februar.Ich sagte meine Hausvermieterin das meine Ehemann kommt aber wir müssten abwarten ob er ein Aufenthaltserlaubnis bekommt,so vorübergehend ist er nur zu Besuch.Mein Mann hat jetzt ein Aufenthaltserlaubnis bekommen und ich habe meine Hausvermieterin mitgeteilt so das Sie könnte die Nebenkosten verändern.Ein Tag später lag der Kündigung in meine Briefkasten.
    Sie hat mir gekündigt zum 01.08.2011 obwohl der Kündigung ist geschrieben am 09.05.2011
    Ihre Grund ist : Der Wohnung war vermietet an EINE Person und nicht zwei.
    Der Wohnung ist 3ZKB 57qm und gross genug für zwei.

    Ich habe sehr viele Sorgen jetzt und ich habe Angst ich finde keine andere Wohnung und ich habe kein Auto und dieser Wohnung ist nur halbe stunde zu Fuß von meine Arbeit.
    Danke

  • Sie müssen keine Angst haben. Erstens ist die Wohnung groß genug, es liegt keine Überbelegung vor. Und zweitens kann ein Mieter von der Vermieterin verlangen, dass der Ehepartner mit in der Wohnung aufgenommen wird. Die VM kann aber verlangen, dass der Partner danach im Mietvertrag als Mitmieter benannt wird. Das gibt der Vermieterin eine zusätzliche Sicherheit.

    Einen ähnlichen Fall hatten wir hier Anfang d. J.

    https://forum.mietrecht.de/thread/1272-mi…ach-heirat-neu/

  • Vielen dank für Ihre Antwort,ich habe mich sehr darüber gefreut.

    Was soll ich als nächstes tün ? Ich bin britin und habe nicht viele Ahnung von Recht.Meine Vermieterin wohnt unter mir und heute hat Sie ein Zettel geschrieben das Sie am Wochenende ein Inserat aufgibt in der Zeitung um ein Nachmieter zu finden und ich soll Leute reinlassen um die Wohnung zu besichtigen.

  • Okay, hier ist ein Artikel, den Sie ausdrucken und der Vermieterin geben sollten:

    Mieter Helfen Mietern Hamburger Mieterverein e.V.

    Daraus geht ganz klar hervor, dass der Schutz der Familie (Sie und Ihr Mann sind eine Familie) über dem Mietrecht steht.

    Das heißt, die Kündigung ist ungültig. Das sollten Sie der Vermieterin klarmachen, wenn die sich wieder meldet.

    Es gibt aber leider auch etwas Negatives bei der Angelegenheit. Wenn Sie mit der Vermieterin allein im Haus wohnen (also es nur 2 Wohnungen gibt), dann können Sie ohne Grund nach § 573 a BGB gekündigt werden. Die Kündigungsfrist würde dann aber 6 Monate betragen:

    Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung

    Es gilt aber immer, dass die Kündigung einer Mietwohnung immer vom Vermieter begründet sein muss.

    Kündigung von Mietverträgen ? Wikipedia

  • Vielen dank,Sie helfen mir sehr.
    Ja ,leider ist es ein 2 Familienhaus und die Vermieterin wohnt unten.Wie ich es jetzt verstehe ist das Sie kann mich ohne Grund kündigen ABER der Frist ist 6 Monaten...sehe ich das richtig?

    Vielen ,vielen dank.

  • Ja, das sehen Sie richtig, leider hat die Vermieterin das Recht laut § 573 a des BGB mit einer Frist von 6 Monaten (bei dieser kurzen Mietzeit), ohne Angaben von Gründen, zu kündigen.

    Es muss im Kündigungsschreiben aber zwingend dieser Paragraph genannt werden.

  • Danke.
    Ok,sagen wir ich finde in 6 Monaten keine Wohnung und es hart auf hart kommt muss Sie mich erst rausklagen? Ich bin sowieso bereit umzuziehen jetzt,aber ich habe nur angst auf der Strasse zu landen!
    Meine Miete war immer pünktlich bezahlt

  • Ja, das müsste sie. Wenn Sie aber dieser Kündigung nur so weit widersprechen, bis Sie eine passende Wohnung gefunden haben, dann wird ein Gericht so schnell keine Räumung verkünden.

  • Hallo,
    ich rate dir, sucht so bald wie möglich eine andere Wohnung. Wir hatten auch Probleme mit nerviger Vermieterin im selben Haus. Ihr werdet dort bestimmt nicht glücklich, wenn die euch los haben will.
    Liebe Grüße

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!