Hallo zusammen,
wir wohnen seit knapp 8 Jahren in einem 3-Familienhaus. Der Vermieter wohnt mit im Haus im Erdgeschoß.
Laut Mietvertrag darf der Gemeinschaftsgarten mitgenutzt werden. Die Pflege des Garten übernimmt der Vermieter und berechnet es über die Nebenkosten weiter.
In den letzten 2-3 Jahren baut der Vermieter den Garten extrem zu. Beispiele dafür sind:
-mitten im Garten einen Baum gepflanzt, ständig neue Pflanzen, die viel Platz wegnehmen, etc.
Zudem steht im Garten dauerhaft einen Wäschespinne des Vermieters.
Nun ist es so, daß wir jedes Jahr einen Pool für unsere Kinder (8+13) im Garten aufstellen. Anfangs hat der Vermieter seinen Pool auch aufstellt. Soweit gab es nie Probleme. Seit 3 Jahren tut er dies jedoch nicht mehr. Da die Urlaubssituation ja dieses Jahr anders ist, hat er nun seinen Pool wieder aufgebaut.(keine kleinen Kinder)
Wie sieht es da eigentlich mit unseren Rechten aus? Dürfen wir automatisch auch einen Pool aufbauen, wenn er einen aufbaut? Oder kann er das verbieten?
Es ist mittlerweile so, daß der Vermieter immer mehr Platz im Garten für sich beansprucht.
Vielleicht nochmal meine Fragen in Kurzform:
1. Dürften wir automatisch einen Pool aufbauen, wenn er einen aufbaut?
2. Dürfen wir im Garten eine Bank oder Stühle aufstellen ohne die jeden Abend wegzuräumen?
3. Der Vermieter hat zwei Hunde und lässt die in den Garten zum Gassi gehen. Kann ich dagegen was tun?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
LG Jan