Grundsteuer

  • Guten Abend,

    ich weiß, in Bezug auf die Grundsteuer wurde hier schon viel gepostet.

    Wir wohnen mit unserem Vermieter in einem 2 Fam.-Haus und teilen uns die Grundsteuer, ist auch vertraglich so vereinbart.

    Ist halt im laufe der Jahre sehr gestiegen. Unser Anteil beträgt 365€ p.a.

    Die Wohnungen sind ziemlich gleichgroß, abgesehen von seiner Terrasse, Garten, und div. anderer Annehmlichkeiten.

    Wir haben nur eine 4 Zi.- Wo. mit schmalen Balkon, ohne Gartennutzung.

    Mich würde nur mal interessieren, ob das immer noch rechtens bzw. zeitgemäß ist.


    VG

    Peter

  • Hallo Peter,

    die Umlage der Grundsteuer auf den Mieter ist nach wie vor zulässig. Daran hat sich nichts geändert. Diese Kostenart ist weiterhin in der Betriebskostenverordnung enthalten als umlagefähig.

    Dann kommt es noch auf den gewählten Verteilerschlüssel an. Wenn nichts im Vertrag dazu vereinbart ist, gilt die gesetzliche Regelung. Und diese bedeutet eine Verteilung nach dem Verhältns der Wohnfläche.

    Wenn du Zweifel hast, ob der zu verteilende Gesamtbetrag richtig ist, dann darf man als Mieter die Belege persönlich beim Vermieter einsehen um das zu überprüfen.

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