Hallo,
ich bin Studentin und habe ein Problem bei der Kündigung meines WG Zimmers.
Und zwar steht in meinem Mietvertrag:
"Vertrag von unbestimmter Dauer:
Das Mietverhältnis beginnt am 01.12.2019 und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen 28.02 oder des jeweiligen 30.09 eines Jahres möglich. Der Mieter verzichtet ab Abschluss des Mietvertrages auf sein Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist nur zum Ablauf der vorgenannten Zeitpunkte zulässig. Vom Verzicht bleibt das Recht der Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt."
Ist das überhaupt gesetzlich zulässig? Denn unter § 573c sind es ja eigentlich immer 3 Monate Kündigungsfrist.
Ich bin über jeden Tipp dankbar!