Kündigungsverweigerung wegen Mietendeckel

  • Hallo,

    Ich Wohne seit etwas über einem halben Jahr in einem Apartment in Berlin, welches für Studenten und Auszubildende gedacht ist. Wobei ich nicht als Student oder Azubi dort gemeldet bin. ( 370 Euro Kalt + 100 Nebenkosten, also 470 Warm für 20 qm.)

    Der Vertrag sieht so aus, dass man mindestens 3 Monate vor semesterbeginn Kündigen muss um zum Semesterbeginn ausziehen zu können.(30.09.2020) Es sei denn, man findet einen passenden Nachmieter. Wenn dies der Fall ist, kann man einen Monat nach Nennung des Nachmieters aus dem Apartment ausziehen. Und dies hatte ich vor.

    Ich Kündigte mein Apartment zum Mai weil ich ende März einen passenden Nachmieter vorgeschlagen hatte.

    Jetzt Schrieb mir die Verwaltung dass dies nicht geht und mein Vertrag erst zum Anfang nächstes Semester beendet werden kann, weil bei einem Nachmieter die Miete durch den neu beschlossenen Mietendeckel um ein vielfaches Preisgünstiger wäre als bei mir.

    Jetzt stelle ich mir zwei Fragen:

    1. Kann der Eigentümer Bbzw. die Verwaltung den Mietendeckel als Grund nehmen, dass ich mir keinen Nachmieter innerhalb von einem Monat suchen kann ? Obwohl es Vertraglich so festgehalten ist.

    2. Müsste meine Miete durch den Mietendeckel nicht angepasst werden ? Wenn ja, kann ich rückwirkend die Zuviel gezahlte Miete einfordern?

    Natürlich habe ich alles Schriftlich als Vertrag und die Nachrichten der Verwaltung gespeichert

    In diesem Gebäude gibt es etwa 600 Apartments. Und ich kann mir vorstellen, dass ich nicht der einzige bin, der Probleme mit einer vorzeitigen Vertragsauflösung hat.

    Danke im Voraus.

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