Vermieter betritt Garten und Haus wie er will

  • Wir sind Mieter in einem Haus mit Garten.

    Problem: Der Vermieter betritt den Garten wann er will.

    Auch die Blumenbeete und Hecken werden von ihm bearbeitet, obwohl das unser gemieteter Garten ist.

    Das ist doch unsere Angelegenheit, oder nicht?

    Ich will nicht, dass die ganze Zeit jemand im Garten herum streift.

    Eben war ein Techniker vom Internetanbieter da, um eine Störung zu beheben.

    Der Vermieter hat sich auch ungefragt aufgedrängt und ist mit ins Haus gekommen.

    Ehe ich reagieren konnte, war er schon in der Abstellkammer, wo die Anschlüsse liegen.

    Seine Anwesenheit war vollkommen überflüssig.

    Geht ja um unseren Internet/Telefonanbieter. Oder sehe ich das falsch?

    Und sein Herumgepflaume gegenüber dem Techniker war auch vollkommen unangebracht (wissen sie überhaupt was sie tuen ...).

    Auch zu anderen Anlässen wurden schon Räume betreten, wo er nichts zu suchen hatte.

    So sind auch gekippte Fenster ein Problem für ihn. Kaum ist ein Fenster gekippt, wird darauf hingewiesen,

    es zu schließen. Hat er auch schon von sich auch geschlossen.

    Wir haben eine Stubenkatze, daher ist Kippen oftmals die einfachste Option. Wir kippen die Fenster auch nur

    für kurze Zeiträume.

    Grundsätzlich fühlen wir uns in unserer Privatsphäre teilweise beraubt. Und die Bevormundung in vielen weiteren Bereichen (z. B. ob

    eine Tür ausgehängt wird oder ein Fenster gekippt ist o. ä.) stößt uns auch sauer auf.

    Hier werden Grenzen in meinen Augen nicht respektiert.

    Für mich fühlt sich das Verhalten vom Vermieter falsch an. Ist es auch rechtlich gesehen falsch?

  • Hallo Altdorfer,

    Garten: kommt auf den Vertrag an. Je nach Ausgestaltung kann der Vermieter durchaus für die Pflege von Hecken und dergleichen zuständig sein. Allerdings müsste er dann meiner Einschätzung nach zumindest rechtzeitig ankündigen, wann er zur Pflege kommt.

    Mit einem Reparaturtechniker ins Haus darf er. Es ist schließlich sein Haus, auch wenn Du es gemietet hast. Aber nicht ins ganze Haus, sondern nur in die Räume, die zur Prüfung/Reparatur betreten werden müssen. Wenn er noch andere Räume betreten will, stell Dich ihm in den Weg und sage ihm, dass Dir Deine Privatsphäre wichtig ist und Du nicht möchstest, dass er noch weitere Räume betritt. Solange Du ihn aber läßt, kannst Du ihm keinen Vorwurf machen. Ist vielleicht unsensibel bis unhöflich, aber nicht gesetzeswidrig.

    cu

    Guenni

  • Hallo Altdorfer, die Privaträume darf er ohne deine Zustimmung definitiv nicht betreten. Auf jeden Fall ihn darauf hinweisen. Selbst Vermieter darf längst nicht alles, auch wenn ihm das Haus gehört.

  • Hallo Altdorfer.

    Nein der Vermieter hat die Mietsache vermietet an dich, somit muss er um Erlaubnis fragen, wenn im Mietvertrag nix anderes vereinbart ist.

    Ansonsten hat der Vermieter nix auf deinem gemieteten Grundstück zu suchen, das ist ansonsten sogar Hausfriedensbruch und somit Strafbar!!!

    Einfach per Einschreiben den Vermieter höflich Auffordern dies zukünftig zu unterlassen, sollte er nicht darauf reagieren oder frech werden, dann beim nächsten unaufgeforderten betreten von deinem gemieteten Grundstück Polizei holen, oder Einstweilige Verfügung beim Gericht beantragen auf Unterlassung.

    Man sieht immer wieder das Frechheit siegt!!

    Gruß

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