Mietminderung Dachschaden und eintretende Nässe

  • Hallo,

    ich wohne seit 4 Jahren in meiner Wohnung 5.OG unter einem Flachdach. Gleich im ersten Jahr 2016 hatte ich zwei große Wasserschäden durch Starkregen, bekam Mietminderung und Haftpflicht zahlte die Schäden. Es wurde mir versichert, dass das Dach repariert wird. 2017 hat es quasi nicht geregnet --> keine Schäden.

    Seit 2018 gibt es nun immer wieder Wasserschäden (mal nur kleine feuchte Stellen an Wänden, mal läuft es in Rinnsalen die Wand entlang) nach Starkregen. Es führt nie Schimmel (nur einmal als es an einer ungewöhnlichen Stelle anscheinend nassgeworden war) und trocknet schnell. Es dauert auch mal Monate, bis wieder was passiert, in denen ich hoffe, dass sie diesmal wirklich was repariert haben. Bei längerer Abwesenheit lege ich vorsichtshalber Handtücher an die üblichen Stellen und habe schon nichts mehr direkt an den Wänden. Ich habe alle Schäden gemeldet und fotografiert. Meine Vermietergenossenschaft (großer Verein) ist sehr träge in der Kommunikation.

    Nach dem Anfang diesen Jahres wieder Wasser eingedrungen ist und in Rinnsalen die Wand runterlief, habe ich eine Mail mit allen dokumentierten Kontaktaufnahmen an die Vermieter geschickt, mit der Bitte, dass das Problem doch endlich behoben wird, oder ich auf mein Recht zu Mietminderung zurückkommen muss. Ich hatte um einen Nachweis zur Reperatur gebeten.

    Die einzige Antwort war, dass es meiner Sachberaterin weitergeleitet wird. Diese habe ich noch nie persönlich erreichen können. Sie hat sich auch jetzt nicht gemeldet. Frist war meinerseits Ende Februar.

    Meine Frage: Es ist ja nun nicht ständig nass und es schränkt mein Leben, in der Wohnung insofern ein, als dass ich nichts an die beiden Wände stelle. Aber bei jedem Starkregen besteht die Gefahr, dass es wieder nass wird oder doch auch mal wieder von der Decke tropft. Kann ich auch die Miete mindern, wenn nur Schaden droht? Oder nur jeweils für die Tage der Wasserschäden? Die sind oft nur klein, aber mindestens einmal im Jahr tropft es so, dass ich mehrere klatschnasse Handtücher habe.

    Wenn sie denn Fall so einschätzen, werde ich mich an den Mieterschutzbund wenden und deren Hilfe anfordern.

    mit besten Grüßen und vielen Dank!

  • Hallo Lindemaen,

    die Miete mindern darfst Du nur, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung nicht unerheblich eingeschränkt ist. Das kann man wohl für die Tage annehmen, an denen tatsächlich Wasser eindringt. Ob es auch die restliche Zeit möglich ist, dürfte von den Umständen des Einzelfalls und der Tageslaune des Richters abhängen. Ist die einzige Wand betroffen, an der man die Wohnwand im Wohnzimmer stellen kann, dürften Deine Chancen höher stehen, als wenn Du nur das Schuhschränkchen 2 Meter verschieben musst.

    Grundsätzlich empfehle ich immer, eine Mietminderung nur mit anwaltlicher Unterstützung vorzunehmen. Das kann nämlich ziemlich nach hinten los gehen, wenn dann vor Gericht festgestellt wird, dass die Mindeung zu hoch oder gar ganz unberechtigt war.

    cu

    Guenni

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