Hallo zusammen,
Ich wohne derzeit im Studentenwohnheim und habe eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Semesterende. Leider habe ich erst im Februar zum 31.3 gekündigt. Da ich die 2 Monate Kündigungsfrist nicht eingehalten habe müsste ich bis 30.9 das Zimmer mieten.
Jedoch habe ich einen Brief (mit Unterschrift) vom Studentenwerk erhalten, in der ausdrücklich drin steht, dass sie meine Kündigung zum 31.3 annehmen. Zwei Tage nachdem ich die Kündigungsbestätigung erhalten habe, habe ich eine Email vom Studentenwerk erhalten mit folgendem Inhalt:
Leider ist mir ein Fehler beim Kündigungsdatum unterlaufen. Anbei erhalten Sie vorab eine neue Kündigungsbestätigung.
In der zweiten schriftlichen Kündigungsbestätigung (30.9) wird kein Bezug zur ersten schriftlichen Kündigungsbestätigung (31.3) genommen.
Habe ich hier die Möglichkeit aufgrund der ersten Kündigungsbestätigung zum 31.3 den Mietvertarg zu beenden?
Vielen Dank und liebe Grüße