Hallo ![]()
Unsere WG-Wohnung (wir sind zudritt) wurde letztes Jahr an einen neuen Besitzer verkauft. Dieser wusste bereits von unserem Vorvermieter dass wir Mitte 2011 Staatsexamen machen und dann ausziehen werden.
Nach dem Erwerb wollte er die Miete um über 40% erhöhen und uns dann bis zu dem Examen in der Wohnung wohnen lassen.
Wir haben angeboten 20 % mehr Miete zun zahlen und direkt nach dem Examen auszuziehen. Das lehnte unser Vermieter ab und kündigte wegen Eigenbedarf. Wir widersprachen der Kündigung und verwiesen auf unser bevorstehendes Examen und Zweifel am Eigenbedarf.
Bei der Güteverhandlung schlug der Richter als Vergleich vor, dass wir bis nach dem Examen in der Wohnung bleiben könnten und keine Mieteröhung zahlen müssten. Dies wurde von unserem Vermieter abgelehnt. Jetzt hat er Beweise für den vorgeschobenen Eigenbedarf gebracht und möchte für die drei Monate die wir seit Ablauf der Kündigung in der Wohnung wohnen eine Nutzungsentschädigung zusätzlich zur Miete.
Wir wollen sowieso in 6 Wochen ausziehen, haben aber unabhängig davon Angst vor den Kosten die auf uns zukommen.
Wieviel beträgt so eine Nutzungsentschädigung pro Monat? Der Streitwert beträgt 4440 Euro.Wenn wir verlieren müssen wir auch den ganzen Prozess und beide Anwälte bezahlen.Wir können schwer einschätzen welche Kosten auf uns zukommen und würden uns über eine Einschätzung freuen.
Vielen Dank ![]()
Nutzungsentschädigung nach Räumungsklage
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Mango58 -
2. Mai 2011 um 19:52 -
Erledigt
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Wäre es nicht intelligenter, Ihren Anwalt nach dem Kostenrisiko zu befragen. In einem Laienforum werden Sie schwerlich die benötigten Informationen erhalten.
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Da gebe ich Ihnen natürlich recht. Leider ist unser Anwalt schwer zu erreichen und wenn man ihn dann erreicht, hat er kaum Zeit und gibt einem das Gefühl ihn zu nerven.Wir haben die letzten Monate genau zweimal mit ihm telefoniert und das erste Mal persönlich gesehen haben wir ihn 5 Minuten vor der Güteverhandlung.
Ich dachte es gibt vielleicht einen Richtwert der sich aus dem Streitwert berechnen lässt oder eine Formel etc. womit man sich den ungefähren Betrag errechnen kann.
Wir stecken gerade kurz vor unserem letzten Staatsexamen in Vorbereitungen, ich denke es ist verständlich, dass wir versuchen schnell und unkompliziert eine Anwort zu finden. -
Hallo Mango58,
zu wann ist denn die Wohnung fristgerecht/rechtswirksam gekündigt? Sechs Wochen ab heute zu Mitte Juni kommen mir komisch vor.
Eine Nutzungsentschädigung PLUS einen Miete für ein und dasselbe Objekt kommt mir noch komischer vor.
Dass Euer(?) RA solch ein tolles Interesse hat, kommt mir noch ...
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Also, gekündigt wurde auf den 28.02.3011.
Heute haben wir den 03.05.2011 und wir haben am 9.6.2011 die letzte Prüfung und würden direkt danach ausziehen.Das sind dann ca. 5 Wochen und ein paar Tage bis wir raus sind.Im Moment zahlen wir die gleiche Miete die wir schon seit 4 Jahren zahlen.Der Anwalt des Vermieters möchte jetzt ab 28.02.2011 zusätzlich eine Nutzungsentschädigung falls der Eigenbedarf nachgewiesen werden kann.
Wir dachten wir wären ein Härtefall wegen unserem Staatsexamen. Mal sehen ob das anerkannt wird. -
Mango58:
"gekündigt wurde auf den 28.02.3011."
Egal, ob 3011 oder 2011, "auf den" kann man nicht kündigen, sondern nur am Datum zum Datum. Meine Frage wurde also von Dir nicht beantwortet."Heute haben wir den 03.05.2011 und wir haben am 9.6.2011 die letzte Prüfung und würden direkt danach ausziehen.Das sind dann ca. 5 Wochen und ein paar Tage bis wir raus sind."
Das -pardon! - hat mit Mietrecht nichts zu tun."Wir dachten wir wären ein Härtefall wegen unserem Staatsexamen. Mal sehen ob das anerkannt wird."
Keinesfalls. Noch nicht mal der Tod eines Mieters ist ein Härtefall, (wenn es Erben gibt).
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